Ich habe mir im Internet ein Satz Kompletträder gekauft. Felgengröße ist 18" für meinen Z3 1.8 VFL.
Zitat aus der eBay Auktion:
'1 Teilgutachten nach § 19,3 für eine Problemlose Eintragung'
Ich bin dann heute zur Dekra, um die neuen Felgen und Reifen eintragen zu lassen. Und? Pustekuchen!
Bei genauerem Hinsehen in das Teilgutachten hat sich herausgestellt, dass alle vier Radkästen irgendwie zu klein sind. Also man müsste die erweitern, sonst kann es in Grenzbereichen dazu kommen, dass die Räder Karosseriekontakt haben.
Ich hätte Platzen können. Ist das nicht Täuschung seitens des Verkäufers? Problemlose Eintragung kann ja wohl nicht heißen, dass ich erst die halbe Karosserie jetzt noch umarbeiten lassen muss, damit das reinpasst?! Das Teilgutachten habe ich auch erst nach Erhalt der Reifen einsehen können....
Gruß...