Mit dem Gewindefahrwerk siehts so aus, dass der Tüv es wohl unterschiedlich macht!
Also dass das Gewindefahrwerk verstellbar ist, laut beigefügtem Gutachten/Bedinungsanleitung. Oder eben nicht.
Bei mir müssen auf alle Fälle die Felgen gezeigt werden und dann wird das Fahrwerk mit Platten und Winter + Sommerräder eingetragen und darf im Sollbereich verstellt werden!
Lg
