Tagfahrlicht

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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon Abbakus » 14.11.2013 22:02

capefear hat geschrieben:
Steinbeizzzer hat geschrieben:
capefear hat geschrieben:Und bei mir gehen die Nebler definitiv erst ab Abblendlicht... und ist original!

Bei mir gingen bis jetzt bei ALLEN Autos der Nebler bei Standlicht und manchmal war ich froh das das so ist.
Das der Nebler mit Standlicht leuchtet kann man im Schaltplan nachverfolgen (6312.0-01 Schaltplan 2001)


Tja... da muss ich mal schauen, was bei meinem nicht passt... Ist schon immer so...


Bernhard,

Hab heute mal drauf geachtet:
Bei unseren beiden Z3 (1.9 von 2/1997 und 2.8 von 10/1997) funktionieren die Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fahrlicht, also ab Stellung Standlicht.
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon asiegmun » 14.11.2013 23:36

Also bei mir gehen die Nebelscheinwerfer auch ab Stellung Standlicht an
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon foZZZy » 15.11.2013 07:05

NS müssen schon bei Standlicht angehen, da es völlig schwachsinnig wäre, wenn sie bei Nebel nur mit dem Abblendlicht zusammen angehen würden.
Nochmal: Nebel = Abblendlicht aus, NS an, sonst Eigenblendung durch Streulicht des ABL.
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon Toni » 15.11.2013 08:34

Hallo zusammen,

benütze meine Nebelscheinwerfer wirklich recht selten, aber es stimmt, diese lassen sich bereits mit Standlicht einschalten. Habe es gestern erst probiert. :wink:

Gruß Toni
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon isabeau » 15.11.2013 14:33

ist freihändig fahren auch ne Ordnungswidrigkeit :roll:

ich kenn da jemand , der hat immer beide Arme in der Luft und steuert mit den Knien wenn er zur Arbeit fährt :pssst: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
gelegentlich hat er einen Cowboyhut auf


Ich glaube, das ist im Auto nur Dummheit, und die ist nicht strafbar.
Der § 23 Abs. 3 spricht zwar vom freihändig Fahren, hebt aber nur auf Zweiräder ab. Denn da werden auch die Hände zum Bremsen gebraucht.

Aber was nun von den Asphaltförstern nun wirklich verwarnt wird kommt oft auf ihre Launen und auch Anweisungen an.
Warum sonst dürfen die EPO geschädigten Pseudorennfahrer mit ihren Drahteseln ohne Lichtanlage fahren, obwohl es zwingend vorgeschrieben ist.
§23 Abs. 1
Ebenso ist die Benutzung der Radwege zwingend vorgeschrieben. Hält sich auch keiner dran.
§2 Abs. 4

Warum also sollten die Ordnungshüter bei den als Tagfahrlich benutzten Nebelscheinwerfern einschreiten, wenn sie da schon nichts tun.

Und hier mal der Text des §23 den so manche nicht kennen.

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.
(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon uwe-333 » 15.11.2013 16:03

sailor hat geschrieben:ist freihändig fahren auch ne Ordnungswidrigkeit :roll:


Woran sehr ihr, daß ich fahre :?: :lol:
Ok, die Tiefenschärfe ist sehr schlecht :mrgreen: OT:OFF
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon capefear » 15.11.2013 19:52

Abbakus hat geschrieben:
capefear hat geschrieben:
Steinbeizzzer hat geschrieben:
capefear hat geschrieben:Und bei mir gehen die Nebler definitiv erst ab Abblendlicht... und ist original!

Bei mir gingen bis jetzt bei ALLEN Autos der Nebler bei Standlicht und manchmal war ich froh das das so ist.
Das der Nebler mit Standlicht leuchtet kann man im Schaltplan nachverfolgen (6312.0-01 Schaltplan 2001)


Tja... da muss ich mal schauen, was bei meinem nicht passt... Ist schon immer so...


Bernhard,

Hab heute mal drauf geachtet:
Bei unseren beiden Z3 (1.9 von 2/1997 und 2.8 von 10/1997) funktionieren die Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fahrlicht, also ab Stellung Standlicht.


Verdammt... dann hab ich mich 2002 zu früh damit abgefunden... Vorher war ich mitn 3er meist mit Standlicht und NS, so wie es standesgemäß bei E36 ist, unterwegs...
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon klein170478 » 27.11.2013 14:24

Tagfahrlicht ist beim Z nicht so einfach..... gab es vor Jahren mal eine Diskussion zu.
Angeblich sollte Pflicht werden tagfahrlicht auch bei älteren Fahrzeugen nachzurüsten. Dann gab es ein Thead wo man sie am besten anbringt.
Zum Glück ist das Gesetzt nie durchgekommen.
Denn Tagfahrlich kann man nicht einfach so verbauen. Auch dort gibt es gezielt Auflagen wie tief/hoch sie hängen dürfen und wie weit auseinander.
Beim Z konnte man die Vorgaben nicht baulich einhalten.
Dann gab es mal bei Ebay Klarglasnebenscheinwerfer mit LED tagfahrlicht. Auch das durfte man nach Klärung nicht verbauen. Die die Nebelscheinwrfer von der Positionnicht dem Tagfahrlich entsprechen....
klein170478
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon robby1975 » 27.11.2013 15:32

Das Tagfahrlicht ist bei der heutigen Umsetzung total unnötig und die meisten Autofahrer damit überfordert .
Bei Dunkelheit und im Winterwetter fahren Sie fast alle mit Tagfahrlicht und hinten ist ja kein licht ! Was für einen Sinn macht das...und immer mehr fahren auch bei Dunkelheit nur mit Tagfahrlicht ...für die intelligenten Autofahrer müsste die Autoindustrie einen Sensor einbauen der automatisch auf Abblendlicht schaltet da die meisten es selber nicht mehr beherrschen.
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Re: Tagfahrlicht

Beitragvon tbsxyzzz » 27.11.2013 16:07

Hallöle.
In dunklen Wälder fahre ich immer mit normalem Abblendlicht. Einen schwarzen Zettie sieht man eben schlecht. Klein und gedrungen. Und ich schließe mich irgendeinem Vorposter an: In der Dämmerung macht es Sinn, die Nebelscheinwerfer anzumachen. Denn die streuen mehr auf die Seite und man kann Wild besser erkennen.
So halt meine Meinung zum Thema. Und ich wurde bisher noch nicht von der Spielleitung rausgepflückt. Viele Grüße, Micha
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