danke für deinen konstruktiven und nichtssagenden beitrag zu einem durchaus ernstzunehmenden thema.....

Zitat aus nem schlauen buch für automechaniker hat geschrieben:Eine Radbefestigung ist eine Querbeanspruchte, Reibschlüssige Schraubenverbindung. Die Betriebskraft wirkt hier senkrecht zur Schraubenachse.
Die Schrauben sollen hier also ein Verschieben der Bauteile zueinander verhindern um die sonst auftretende ungünstige Scherbeanspruchung zu vermeiden.
Die statische oder dynamische Querkraft (FQ) muß dabei durch den Reibungsschluß aufgenommen werden. Diese entsteht durch eine entsprechend hohe Vorspannung zwischen den Berührungsflächen. Dabei muß die Reibungskraft FR größer oder gleich FQ sein (sonst scheren die Schrauben ab).
Da aber FKL=FQges/(µ x n) mit n=Schraubenzahl ergibt sich bei gleicher Klemmkraft (hier aufgebracht durch die mit 120Nm angezogenen Radschrauben) bei unterschiedlichen Reibkoeffizienten µ auch eine unterschiedliche Fähigkeit Querkräfte zu übertragen.
µ (Metall auf Metall) = ca 0,18
µ (Metall auf Metall - gefettet) = ca 0,09
Daraus ergibt sich dass die Auflagefläche gefettet nur in etwa die Hälfte
an Querkräften übertragen kann...
im anschluss noch ein auszug aus der tis (in der montageanleitung von porsche steht das gleiche und die woche bekomm ich ne "vorschrift" von nem reifendienst in der das selbe steht..... - wenn also werkstätten die radnaben bzw. auflageflächen von felgen fetten, handeln sie GEGEN gültige vorschriften und machen sich somit im falle eines falles straf- bzw. haftbar!!!!!!