Meine Frau hatte letztes Jahr auch einen unverschuldeten Unfall mit einem 16 jährigen Audi A3. Der Schaden war dann leider ein hoher wirtschaftlicher Totalschaden.
Ich dachte auch, dass ich das mal ebenso wie vor 30 Jahren selbst mit der Versicherung regeln kann.
Mir hatte auch jeder davor abgeraten, und das war auch gut so. Es ist selbst mit Anwalt ein sehr steiniger Weg an seine Entschädigung zu kommen, welche einem Zusteht.
Der Versicherer hat überall Kürzungen vorgenommen, die wir wieder separat einfordern mussten.
Schwierig wird es bei top gepflegten Autos und seltenen Lackierung. Hier wird immer versucht etwas von der "Stange" als Wertvergleich zu nehmen um die Kosten zu drücken.
Einen Audi A3 in unserer Ausstattung und Konstellation haben wir in der Nutzungsausfallzeit nicht gefunden, aber dafür einen Z3 in ähnlicher Farbe.

So sind wir übrigens auch zum Z3 gekommen.
Die Versicherung konnten wir wegen der Seltenheit unseres A3's letztlich davon überzeugen eine längere Wiederbeschaffungszeit und die Überführung vom neuen Fahrzeug zu bezahlen. Das ging aber nur mit Hilfe vom Anwalt und mit dem Argument, dass der A3 noch im Erstbesitz war und wir explizit diese Farbe und Ausstattung wieder haben möchten so wir damals das Auto beim Neuerwerb zusammengestellt hatten.
Diesen Anspruch sollte man als Erstbesitzer schon haben.
Das Ende von der Geschichte, der Audi war zu schade zum Wegschmeißen und fährt jetzt wieder unter unserer Flagge im neuen Glanz auf Europas Straßen.
