james007 hat geschrieben:[@WOFC4ever: Beleuchtung In Amiland Funktioniert anders als in StVO und ZO vorgeschrieben. Wenn dein ZZZ schon vor jahren in diesem Zustand zum Verkehr zugelassen wurde, dann ist es so. Kein Tüffie fängt mit seinem Kunden gern Streit an. (Was tust du, wenn er sagt, daß du so nicht fahren darfst? Richtig - du gehst zur DEKRA. Hab' ich so ähnlich schon mal bei so was dämlichen wie Unterbodenbeleuchtung erlebt.)
Ich sehe das im Moment auch relativ unverkrampft. HU steht erst im Mai/2011 an, und bis dahin fließt noch viel Wasser die Ruhr runter.
Ich habe gerade im Farzeugschein geschaut und folgenden Eintrag gefunden.
Ich vermute fast das er für diesen Fall zutrifft.
*Schlussl. Amerik. Bauart; Inetwa Wirk. D. Sichtprüf. Nachgew.*M.Zwei Zusätzl. Rückstr.*Ausn.Gen.Erf.V.§49A Seitenmark.Leucht.Vo.GelB Hi.Rot;50Leuchtweitenreg. Fehlt* Ausn.Gen.Ert.D.LRAR-N-KAM 3.2.98*DAT.Z.Emiss.-Kl.31.05.1997*
Gruss
Ralf