Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module USA

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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon horst-rolf » 25.06.2007 21:14

Antwort von leatherz:

The DRL Module will work with European cars. There could be a small chance that an early build Z3 may not use the same relay preventing the DRL relay from working. I think this would be a very small chance as I have not come across it yet.


Ich werde mal beim Freundlichen vorbeischauen, die Teilenummer hab ich auf den Bildern der Anleitung von leatherz entnommen........

Schau mer mal
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon BjörnZ3 » 25.06.2007 21:21

Viel Spaß beim Strippenziehen... :wink:
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Mäx » 29.06.2007 13:48

Bullet hat geschrieben:Kann man denn mit den NSW am Tag fahren, quasi als Tagfahrlich ohne dass die Rennleitung einem die 10€ auf's Auge drückt???


Ja, kann man. Straffrei. Die entsprechende Anweisung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) habe ich hier im Büro.

Anfangs waren NebelSW ausdrücklich verboten, nur wurde dies relativ rasch abgeändert. (Böse Zungen würden behaupten, dass ich von Anfang an die Nebler verwendet habe :pssst: :mrgreen: )

Zur Aufhebung der Tagfahrlicht VO: hierbei handelt es sich um Insidergemunkel; genaueres kann ich nicht angeben, schon gar nichts offizielles. Und wer weiß schon, wie die Minister weiter verfahren.... heute so, morgen so.... man kennt es ja. :wink:
Derzeit ist aber jedenfalls Licht am Tag gültig!

Edit sagt: bitte beachten, dass sich meine Angaben auf Österreich beziehen!!
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Toni » 29.06.2007 14:09

Hallo Mäx,

Mäx hat geschrieben:
Bullet hat geschrieben:Kann man denn mit den NSW am Tag fahren, quasi als Tagfahrlich ohne dass die Rennleitung einem die 10€ auf's Auge drückt???


Ja, kann man. Straffrei. Die entsprechende Anweisung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) habe ich hier im Büro.

Anfangs waren NebelSW ausdrücklich verboten, nur wurde dies relativ rasch abgeändert. (Böse Zungen würden behaupten, dass ich von Anfang an die Nebler verwendet habe :pssst: :mrgreen: )

Zur Aufhebung der Tagfahrlicht VO: hierbei handelt es sich um Insidergemunkel; genaueres kann ich nicht angeben, schon gar nichts offizielles. Und wer weiß schon, wie die Minister weiter verfahren.... heute so, morgen so.... man kennt es ja. :wink:
Derzeit ist aber jedenfalls Licht am Tag gültig!

Edit sagt: bitte beachten, dass sich meine Angaben auf Österreich beziehen!!


das gilt aber dann nur fuer Oesterreich.

In D duerfen die NSW garantiert nicht als TFL verwendet werden. Innerorts sind die Dinger sowieso verboten.

Gruss Toni
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Bullet » 29.06.2007 14:53

Toni hat geschrieben:Innerorts sind die Dinger sowieso verboten.Gruss Toni


Wo steht das denn?!?! Du meinst die Nebelschlussleuchte.
Laut StVO dürfen Nebelscheinwerfer (nach eigenem Ermessen) nur bei Regen, Nebel und Schnee eingeschaltet werden (also Sichtbehinderung). -> also (relativ) egal welche Sichtweite, egal ob innerorts, außerorts oder Autobahn... Da hab ich mich schon mehrfach wegen mit der Rennleitung in der Wolle gehabt.

Die hielten mich bei Regen an wollten mir einen 10er auf's Auge drücken und belaberten mich mit, von wegen Nachschulung. Glücklicherweise kam "just in that moment" mein früherer Fahrlehrer vorbeigefahren und ich winkte ihn raus... Ende vom Lied, wir sind zusammen zur Wache gefahren und die schlauen Hüter des Gesetztes mussten die StVO nachschlagen. Der Spaß war es meinem Fahrlehrer auch wert, da ich ihn bereits mehrfach danach gefragt habe, als die mir ne Knolle verpassen wollten.
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Bullet » 29.06.2007 15:01

Nebelscheinwerfer:
§17 (3) StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Nebelschlussleuchte:
§17 Abs.3 StVO besagt:
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

§3 Abs.1 S.2 StVO besagt:
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.


Sorry... aber gegen dieses Thema bin ich ein bisschen alergisch... :evil:
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Toni » 01.07.2007 16:54

Hallo Bullet,

ok, das Verbot innerhalb von Ortschaften gibt es nicht mehr.

Ein gegenteiliger Passus ist aus den Vorschriften schon vor vielen Jahren verschwunden.


Bin da wohl nicht mehr up-to-date gewesen.

Aber mal ehrlich: Wie oft habt ihr diese "erhebliche Sichtbehinderung" innerhalb Gummersbach wegen Nebel, Schneefall oder Regen ?

Regen ansich ist ja noch kein Grund zum Einschalten.

Auch wenn der Paragraph "dehnbar" ist, so bin ich der Meinung, dass die meisten Personen ihre Nebelscheinwerfer falsch einsetzen.

Diesen Personenkreis gruesse ich immer mit meiner Lichthupe...gerne auch etwas laenger. :mrgreen: :pssst:

Gruss Toni
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Mr.V » 01.07.2007 17:25

Toni hat geschrieben:
Auch wenn der Paragraph "dehnbar" ist, so bin ich der Meinung, dass die meisten Personen ihre Nebelscheinwerfer falsch einsetzen.

Diesen Personenkreis gruesse ich immer mit meiner Lichthupe...gerne auch etwas laenger. :mrgreen: :pssst:


GENAU SO sieht es nämlich aus, sie werden nur noch eingeschaltet, blenden den entgegenkommenden Verkehr. Wie von Toni schon richtig beschrieben gilt es stets zurückzublenden, wenn nötig auch ein bisschen länger. :mrgreen: Interessant finde ich die Entwicklung in den Altersklassen. Wo es früher eher die jüngere Fraktion war, sind es heute vielmehr die Älteren, die die NSW falsch einschalten. :P

Also bitte, ich kenne auch eine Z3 Fahrer bei uns im Tal, der immer meint mit Nebelscheinwerfer zu fahren, egal welches Wetter. Ein solches Verhalten zeugt eher einem verminderten Selbstwertgefühl oder die Leute strahlen einfach nicht genug Freundlichkeit aus. :) Nun ja, ein Lächeln tut es doch auch :!: :wink: :mrgreen: :pssst:
Sollte ich doch noch irgendwann Polizist werden, werde ich jeden Einzelnen aus dem Verkehr ziehen! (auch wenn dies wahrscheinlich eine Lebensaufgabe wird. :pssst: ) :mrgreen: :mrgreen:

Ich schalte meine NSW auch bei Regen ein, aber auch nur dann, wenn die Sicht wirklich bescheiden ist. :?

Schönen GruZZZ
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon Bullet » 01.07.2007 22:22

Toni hat geschrieben:Aber mal ehrlich: Wie oft habt ihr diese "erhebliche Sichtbehinderung" innerhalb Gummersbach wegen Nebel, Schneefall oder Regen ?


Ähm... im Oberbergischen??? Also wenn es nicht regnet, dann schneit es... und wenn beides nicht zutrifft, dann gibt's Nebel. Sonne im Oberbergischen ist ne Ansnahme :mrgreen:

Oha.. gleich werde ich gesteinigt... :pssst:

Naja.. im Reichshof ist es zumindest so.. ist aber auch ein Dorf...
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Re: Tagfahrlichtlösung---->Daylight Running Lights Module

Beitragvon horst-rolf » 01.07.2007 22:27

Um mal wieder auf mein Ausgangsthema zurückzukommen:

Passt und funzt das DRL-Modul in einem deutschen Z3?

Also ich hab die Tage mit dem Freundlichen bzw. dessen
Elektriker gesprochen. Klare Ansage: Geht nicht, es wäre
ein anderer Kabelbaum verbaut. Aha.....!

So und jetzt könnt ihr euch wieder um die Paragraphen
streiten.........
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