eisi hat geschrieben:Servus!
Beim "breiten Heck" fährst Du ohne Seitenmarkierungsleuchten streng genommen ohne Betriebserlaubnis.
Begründung: Du hast vorne kein Standlicht!
Falls Du dies im Scheinwerfer integriert hast (VFL-4-Zylinder-SW) gilt zu messen, ob die Vorgaben gem. § 51 StVZO eingehalten werden.
eisi
Nein werden Sie nicht, daher musste BMW ja nach verbreiterung der hinteren KF die Standlichter in den Stoßfänger verbauen weil sie im Scheinwerer dann nicht weit genug aussen sitzen würden, das ist der Grund warum die 6 Zyl keine Standleuchten in den Scheinwerfern haben.
BMW hätte sich das gerne gespart weil es weniger kosten würde.


