Wichtig: Soll/Kann jeder handhaben, wie er mag

. Will nur informieren, da ich mich über die Jahre eingehend mit der Materie beschäftigt hatte.
Früher (90er?) gab es die Richtlinien nicht, dann 2003? einfache Richtlinien und mit den Jahren ausgefeiltere, zuletzt über die EU und übers Ministerium in D, verteilt über die Handwerkervereinigungen der KFZ, Metal-, Chemische Entlackungs- und Lackierbetriebe. Es gab Betriebe, die zurückgezuckt sind, als ich nachhakte, ob ich ein Aufbereitungsprotokoll zur Rechnung bekäme, das die eingehaltenen Richtlinien für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr bestätigt. Bzw. ob sie wüssten ,wie die Felgen vom Lackierer oder vom dahinter stehenden Entlackungsbetrieb behandelt würden.
Früher oft so:1. Du bringst dein Auto oder Motorrad ohne große Ahnung in die Werkstatt und unterschreibst den Auftrag zum Felgenschickmachen, entweder weil mit Kratzer oder anderer Farb- , Chrom, Hochglanzverdichtwunsch. Klaro, machen wir, ist in 3 Tagen fertig.
2. Die Werkstatt demonitiert Räder und Reifen und gibt sie einem Lacker
3. Der Lacker sandstrahlt die Felge selbst oder gibt sie zu einem "Abbeizer", der sie heißentlackt, sandstrahlt, glasperlt o.ä. und die Oberfläche verändert.
4. Ggf. wird die die Felge zusätzlich abgedreht z.B. 1-1,5mm
5.Der Lacker pulvert die Felge und steckt sie bei 200 Grad in die Einbrennkammer.
Alle wollen verdienen, jeder macht irgenwie irgendwas mit der Felge
5.Du holst dein Fahrzeug mit den Felgen glücklich ab und fährst mit unerlaubtem Krempel durch die Gegend.
Die Aluklinik arbeitet wie einige andere Betriebe nach gewissen DIN Normen. Damit machen sie Werbung und suggerieren "TÜV" Konformität anhand ihrer TÜV geprüften Unternehmensprozesse! Wobei sie unbenommen eine große Expertise haben und im vgl. irgendwelchen Hinterhofdengler vorzuziehen sind. Jedoch: Allein das Einhalten der genannten Parameter zur Felgenreparatur der aktuell erlassenen und gültigen Richtlinie erlaubt ein Wiederinverkehrbringen. Alles andere leider nicht (mehr).
Laut aktueller Richtlinie aus 2023 geht für die Wiederinverkehrbringung leider NICHT mehr sofern:-Pulverbeschichtung Einbrennen bei > 80-100 Grad und/oder länger wie 20-40 Minuten
-Hochglanzverdichten, Sandstrahlen, Chemisches Heißentlacken
-Materialabtrag in der über der erlaubte Tiefe und/oder an den falschen Stellen
-Lackieren an den falschen Stellen
-Flächiges CNC Abdrehen, auch nicht mit der neusten lasergeführten CNC Maschine z.B. Wheeldoctor
-Wärmerückrollverfahrenbei bei Deformation, auch nicht mit den DIN zertifizerten Maschinen z.B. Wheeldoctor
-Jegliche Schweißarbeiten, Materialaufschweißarbeiten
-Zerlegen von mehrteiligen Felgen
Selbst die langjährige Porsche Fuchsfelgen Aufbereitung ist kommentarlos (warum wohl!) 2023 eingestellt worden:
https://www.fuchsfelge.com/de/aufbereitungsstopp.htmlIm Prinzip würde folgendes gemäß Richtlinie 2023 passen:
1.Chemisches Kaltentlacken
2.Lokales verunden/anschleifen von Kratzern in erlaubten Bereichen bis 0,5mm
3. 3 Schichtaufbau: Felge Grundieren, in nicht erlaubtem Bereich nicht lackieren
4. Felge in erlaubtem Bereich mit Wunschfarbe lackieren
5. Mit Klarlack abschließen
6. Felge mit nicht lösbarer Kennzeichnung versehen, das und von wem sie aufbereitet wurde.
(*)3-6: Felgen in Trocknungskammer oder mit Infrarotstrahlen mit maximal 80-100 Grad und 20-40 Minuten belasten, je nach RIchtlinie.
PS: Bei Mercedes gibt es daher mittlerweile eine Richtlinie, das lackierte Unfallschaden-Fahrzeuge, die in der Lackierkabine getrocknet werden, auf temporäre Stahlfelgen umgerüstet werden müssen, bevor sie dort eingefahren werden. Im Anschluß werden die Alufelgen wieder montiert.
PS2:Die Richtlinien sind mittlerweile bekannt. Ob und wieviel kontrolliert und geprüft wird, hängt vom Prüfer, Sheriff, TÜV und bei Unfällen vom Gutachter ab
Wünsche allen eine schrottfreie Saison
