Styling 78 - 18 Zoll

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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon Leuchte » 11.04.2021 16:54

Es ist mir schon machmal unheimlich, was andere auf Fotos sehen, wo ich zu schnell überweg sehe.

Gruß Uwe[/quote]


Keine Panik Uwe, das kann im etwas fortgeschrittenen Alter schon mal passieren. Ging mir auch schon oft so..... :mrgreen: :pssst:
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon eisi » 11.04.2021 17:09

Servus!

Da fehlt keine Schraube: Der Reifenhändler hat anstatt Gewichte zu kleben auf der gegenüber liegenden Seite einfach eine gleich schwere Schraube entfernt; seeeeehr clever :wink:

eisi
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon duld » 11.04.2021 18:28

Hallo Zusammen,

danke für eure Rückmeldungen. Ich versuche bei Glück dann wohl doch lieber bei den Suche Themen im Forum und dann einfach gleich in den für mich richtigen Maßen mit 17Zoll 7,5 & 8,5 :), vielleicht gibt es jemanden der die seinigen los werden will.

Grüße
Andi
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon Holger_ZZZ » 12.04.2021 09:04

Verstehe nicht so ganz weshalb er ein Traglastgutachten bzw Festigkeitsgutachten braucht. Die Raddimension ist beim Z3 und e46 die gleiche. Heißt die Reifenflanke wird nicht schmäler.

Ich hatte mal e46 Felgen am e36 da waren auch Reifen aufgezogen die es so am e36 nicht gab (205/55r16 üblich am e36 war aber 225/50r16) da gab es überhaupt keine Probleme mit dem TÜV.

Man sollte sicherlich mit dem TÜV vorher sprechen, heute ist das alles nochmal bissl strenger, aber m.E. sind da keine unlösbaren Probleme bei der Felge zu erwarten
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon OldsCool » 12.04.2021 09:41

Hallo Holger,

dem stimme ich zu und revidiere damit auch meine Aussage von #2 (ein Festigkeitsgutachten nützt nichts mehr). Irgendwelche Felgen einzutragen dürfte schwierig bis unmöglich sein, aber "BMW-intern" sollte das mit einem willigen Prüfer immernoch machbar sein. "Vergleichsgutachten" heißt das Zauberwort.
Ich zitiere von https://www.tuningblog.eu/kategorien/tuning-wiki/festigkeitsgutachten-315535/:
Felgen Eintragen nur mit einem Festigkeitsgutachten?

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Festigkeitsgutachten und einem Teilegutachten? Eine Frage, die uns häufig erreicht und auf die wir mit diesem kurzen Artikel eingehen möchten. Ein Festigkeitsgutachten ist nur eine Momentaufnahme. Das Gutachten stellt die Prüfbedingungen fest und die technischen Werte der Prüfteile. Man kann mit dem Festigkeitsgutachten sogenannte Vergleichsprüfungen durchführen. Im Hinblick auf die Felgen liefert das Ergebnis dann eine Aussage, ob die Felgen der laufenden Produktion unter identischen Bedingungen gefertigt wurden, wie die damaligen Prüfräder. Doch oft werden wir angeschrieben, ob ein Felgensatz nach §21, also als Einzeleintragung, eingetragen werden kann, wenn ein Festigkeitsgutachten vorliegt. In der Tat gibt es viele Anbieter im Netz die Felgen mit dem Hinweis „Festigkeitsgutachten zur Eintragung“ verkaufen.

Doch auch, wenn manch ein Prüfer es noch macht, die Praxis einer Einzeleintragung von in Serie produzierten Felgen, für die ausschließlich ein Festigkeitsgutachten vorliegt, ist nicht zulässig. Werden Teile in Serie hergestellt, dann ist ein Teilegutachten oder eine ABE notwendig. Und das gilt nicht nur für Leichtmetallfelgen, sondern auch für andere Tuningteile. Die Tuning-Teile wie Felgen, Auspuff und Co. müssen deshalb ein Teilegutachten/Verwendungsbereichsgutachten nach §19.3 mitbringen. Alternativ geht natürlich auch die erwähnte ABE. So gibt es keine Probleme bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere! Es entspricht also der Tatsache, dass Felgen allein mit einem Festigkeitsgutachten nicht mehr eingetragen werden. Beim TÜV oder der Dekra also nur mit dem Festigkeitsgutachten vorfahren kann man sich sparen. Hat der gewünschte Satz Felgen KEIN Teilegutachten speziell für das gewünschte Auto, gibt es aber ein Teilegutachten für die Felgen für ein anderes Auto und dazu noch vergleichbare Felgen mit Teilegutachten für das eigene Fahrzeug, dann lässt sich das vielleicht mittels Vergleichsgutachten eintragen. Hier entscheidet aber oft der Einzelfall.



Also Vergleichsgutachten raussuchen und damit zum Prüfer des geringsten Mistrauens und mal drüber reden.

Gruß Steffen
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon Dtf » 12.04.2021 12:18

Man kann bei BMW immer noch Festigkeitsgutachten anfordern.

Habe ich erst letztes Jahr gemacht.
Einziger Unterschied: früher war es umsonst heute verlangen sie was dafür

Grüße

Tsdf
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Re: Styling 78 - 18 Zoll

Beitragvon OldsCool » 12.04.2021 12:58

Nope, seit März diesen Jahres geben sie keine mehr raus. Dazu gab's irgendwo eine Erklärung auf der BMW Homepage die vielerorts zitiert wird.

Gruß Steffen
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