Ich habe jetzt mal (weil man ja trotz allem offen für Neues bleiben möchte

) nach Zubehörfelgen geschaut. Was mich irritiert sind stellenweise die Auflagem für die Eintragung. Habe z.B. schöne BBS 17-Zöller in 8J x 17 H2 ET40 gefunden, allerdings muss für die Eintragung die vordere Radhausschale beschnitten worden:
"Der Radhauseinsatz ist an der Außenseite über dem Radausschnitt im Bereich von ca.
100 mm vor der Radmitte bis ca. 180 mm hinter der Radmitte nach oben nachzuarbeiten. "
Wie realistisch wird das notwendig sein beim M-Fahrwerk?

Im Vergleich: Schnitzer-Felgen in 8,5J und einer Einpresstiefe von 43 + 7mm Adapterplatten = ET36 würde komplett ohne Nacharbeiten passen, wie ich schon des öfteren gelesen habe.
Also, ist die 'Klausel' mit der Nachbearbeitung nur eine Absicherung für den Hersteller oder muss ich das wirklich in Betracht ziehen?