ageage hat geschrieben:....ich darf doch als geschädigter meine Gutachter frei wählen??? Oder hab ich das falsch in Erinnerung? Den der Versicherung nehme ich sicherlich nicht....
Darfst Du und aus eigener Erfahrung rate ich Dir, entgegen anderer Meinungen, zum Anwalt zu gehen. Ich hab das damals nicht gemacht, musste den Gutachter erst bezahlen, bevor sich die Versicherung dann doch nach 6 Monaten bequemt hat, sich um die Regulierung zu kümmern. Das ha tdann nochmal 3 Monate gedauert, bis die Sache durch war. Ausserdem hast Du den ganzen Schreibkram und Telefonate an der Backe. Wer braucht das, wenn er schuldlos ist?