Ich würde Deine Fahrgestell Nr. in den Ersatzteilekatalog eingeben und mir die Explosionszeichnung samt Teile Nr. ausdrucken.
Zum Vergleich das ganze ohne Teile Nr aber mit dem Jahrgang vom 4 Zylinder.
Dann würde ich nachschauen welche Teil-Nr. aktuell in Deinem Fzg. verbaut wurde.
Den TÜV Bericht dazulegen. Da Du nicht informiert wurdest beim Kauf und der Verkäufer anscheinend Bescheid wusste, wäre das in meinen Augen ein "arglistig" verschwiegender Mangel. Diese Unterlagen dem Anwalt übergeben, es sei denn der Verkäufer lenkt ein und Ihr könnt Euch auf einen finanziellen Ausgleich einigen, der es Dir ermöglicht, den Mangel am Fahrzeug in einer Fachwerkstatt beheben zu lassen.
Quelle:
ADAChttps://www.adac.de/infotestrat/fahrzeu ... fault.aspxHabe ich Ansprüche gegenüber einem privaten Verkäufer, wenn der die Haftung ausgeschlossen hat?Sollte der private Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, aber vertraglich eine Garantie übernommen haben, haftet er für diese Zusage. Eine Garantiezusage liegt dann vor, wenn der Verkäufer erkennbar für das Vorhandensein einer bestimmten Eigenschaft die Gewähr übernehmen und für die Folge ihres Fehlens einstehen will. Die Beurteilung, ob spezielle Angaben zum Fahrzeug im Kaufvertrag tatsächlich eine echte Garantiezusage sein sollen oder nur allgemeine unverbindliche Anpreisungen (z. B. "Wagen 100% in Ordnung"), ist allerdings schwierig. Auch Angaben in Annoncen und auf Verkaufsschildern können Garantiezusagen sein. Die Rechtsprechung ist hier nicht in jedem Fall nachvollziehbar, die Beurteilung hängt letztlich vom Einzelfall ab.
Darüber hinaus haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (z. B. Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen.
Gruß Uwe