Toni hat geschrieben:Hallo Swissbuggy,
Diese von mir beschriebene Vorgehensweise, bezog sich auf diese Night Breaker und ist nicht Z3-spezifisch gewesen.
Gruß Toni
Hallo Toni
Folglich würde das dann ja heissen, dass die Night Breaker zwar heller aber tatsächlich nicht dauerhaft ist.

Zudem gilt immer noch:
Vorschriftsmäßig muss die durch Kraftfahrzeuge ausgeleuchtete Fläche im 100-fachen Abstand der Anbauhöhe der Scheinwerfer vor dem Fahrzeug enden – der Lichtkegel muss ein einprozentiges Gefälle aufweisen. Bei einer Anbauhöhe von 65 cm darf das Licht also maximal 65 m weit reichen. Man rechne nun für den ZZZ!
Das wiederum heisst, dass die Leuchtweite durch das Scheinwerferglas und vor allem durch die korrekten Einstellung bestimmt wird.
Interssanterweise ist der Mensch so geschaffen, dass er ein weisses oder bläuliches Licht bei gleicher Luxzahl als heller empfindet. Leider betrifft das aber auch den entgegenkommenden Verkehr! Der Blendeffekt ist massiv höher obwohl nichts heller ausgeleuchtet wird..

Solche pseudo Xenon-Birnen sollten verboten werden!
Das Thema Xenon und Blendeffekt wird derzeit ja auch schon heftig diskutiert, genau so wie über diese abnorm blendenden LED Rückleuchten.
Viel wichtiger wäre es, die Beleuchtung am Auto richtig einzustellen und das jeweils nicht nur vor dem Tüv!

Ich empfehle grundsätzlich beide Birnen gleichzeitig zu wechseln und auf Produkte von Markenherstellern zurückzugreifen.



Und zum Link Lampentest: "Wer heutzutage dem ADAC noch etwas glaubt ist selber schuld."

So nun habe ich mich wieder weit rausgelehnt.

Gruss Swissbuggy