original scheinwerfer modifizieren

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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon joe612 » 03.01.2013 20:52

Ja ist ganz gut. Dachte du wolltest einmal ausprobieren die vordere Glas Abdeckung ganz wegzulassen. So ala Alfa 159. würde bei nem bmw ja passen (historisch begründet)
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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon eisi » 03.01.2013 21:37

Servus!

Bei so einem Versuch muss trotzdem ein Glas/Kunststoff vor den Reflektor.

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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon joe612 » 03.01.2013 21:44

Ja dachte zum Beispiel an den Einbau von Golf 2 oder e30 leuchten im Gehäuse und ohne Deckel. Weiß natürlich nicht ob die vom Durchmesser passen
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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon eisi » 03.01.2013 22:01

...passen nicht, den E30/E34-Versuch hab ich schon hinter mir.
Derzeit modifizier ich "meinen Versuch" mit E46-Scheinwerfern - aber da kann ich schon entwarnen: Das ist ein Wahnsinn, verbunden mit viel Schneid-/Schleif- und Bastelarbeit.

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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon biker1962 » 03.01.2013 22:31

hallo,
immer mit der ruhe :-)
ich habe doch gerade erst angefangen.
das war die lösung 10min. nachdem ich den scheinwerfer ausgepackt habe.
eine weitere möglichkeit ist der blinkereinsatz vom e39 mit xenonscheinwerfern. da gibt es einen runden blinkereinsatz.
das gehäuse ganz weglassen geht wohl nicht. man müsste das glas ausschneiden damit keine spalte entstehen.
es gibt kleine runde scheinwerfereinsätze aus dem moppedzubehör,
mal sehen was da so geht.
gruß
armin
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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon biker1962 » 04.01.2013 12:22

hallo,
habe gerade mal beim tüv reingeschaut.
ich habe gefragt ob es zulässig wäre in die polycarbonatscheibe
3 löcher zu bohren, 3 polycarbonat rohre einzusetzen und scheinwerfer und blinker mit e kennzeichnung einzubauen und das gehäuse dann in wagenfarbe zu lackieren.
der prüfer sagte das wäre alles machbar, aber die scheinwerfer müssten eine leuchtweitenregulierung haben.
ich habe ein schnitzerfahrwerk verbaut, der wagen liegt so tief das eine große zuladung eh nicht möglich ist und der kofferraum gibt ja auch nicht viel her. das würde keine rollen spielen, ab 1991 sind die dinger pflicht, ob sie sinn machen oder nicht.
ein drei mal hoch auf die flexibilität unserer prüfingenieure. manchmal frage ich mich warum man studieren muss wenn eh alles nach vorgabe geprüft wird. naja es ist wie es ist, damit entfällt wohl ein grösserer eingriff in die technik.
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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon eisi » 04.01.2013 12:38

Servus!

Scheinwerfer aus dem "Mopedzubehör" kannst Du auch knicken - die Vorgaben laut Zulassung (StVZO) sind, dass ein Scheinwerfer im Pkw deutlich mehr Leuchtkraft als ein Motorradscheinwerfer haben muiss.
Umgekehr kein Problem...

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Re: original scheinwerfer modifizieren

Beitragvon Suzi » 02.02.2013 15:29

biker1962 hat geschrieben:hallo,
habe gerade mal beim tüv reingeschaut.
ich habe gefragt ob es zulässig wäre in die polycarbonatscheibe
3 löcher zu bohren, 3 polycarbonat rohre einzusetzen und scheinwerfer und blinker mit e kennzeichnung einzubauen und das gehäuse dann in wagenfarbe zu lackieren.
der prüfer sagte das wäre alles machbar, aber die scheinwerfer müssten eine leuchtweitenregulierung haben.
ich habe ein schnitzerfahrwerk verbaut, der wagen liegt so tief das eine große zuladung eh nicht möglich ist und der kofferraum gibt ja auch nicht viel her. das würde keine rollen spielen, ab 1991 sind die dinger pflicht, ob sie sinn machen oder nicht.
ein drei mal hoch auf die flexibilität unserer prüfingenieure. manchmal frage ich mich warum man studieren muss wenn eh alles nach vorgabe geprüft wird. naja es ist wie es ist, damit entfällt wohl ein grösserer eingriff in die technik.


Stimmt nicht ganz!

genauer gesagt gilt:
In Abhängigkeit vom Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem, was zuerst erreicht wird.

Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt (!). Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist und beide Scheinwerfer parallel verstellt.

Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.

Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.


guckst Du http://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtweitenregulierung

Hoffe dies hilft Dir weiter!
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