biker1962 hat geschrieben:hallo,
habe gerade mal beim tüv reingeschaut.
ich habe gefragt ob es zulässig wäre in die polycarbonatscheibe
3 löcher zu bohren, 3 polycarbonat rohre einzusetzen und scheinwerfer und blinker mit e kennzeichnung einzubauen und das gehäuse dann in wagenfarbe zu lackieren.
der prüfer sagte das wäre alles machbar, aber die scheinwerfer müssten eine leuchtweitenregulierung haben.
ich habe ein schnitzerfahrwerk verbaut, der wagen liegt so tief das eine große zuladung eh nicht möglich ist und der kofferraum gibt ja auch nicht viel her. das würde keine rollen spielen, ab 1991 sind die dinger pflicht, ob sie sinn machen oder nicht.
ein drei mal hoch auf die flexibilität unserer prüfingenieure. manchmal frage ich mich warum man studieren muss wenn eh alles nach vorgabe geprüft wird. naja es ist wie es ist, damit entfällt wohl ein grösserer eingriff in die technik.
In Abhängigkeit vom Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem, was zuerst erreicht wird.
Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt (!). Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist und beide Scheinwerfer parallel verstellt.
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zurzeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern überschritten, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung-ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“[1] zu entnehmen.
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