Hallo
In §36 StVZO steht es so wie von Klein170478 beschrieben.
Dennoch, ich persönlich würde niemals mit blanken Flanken fahren. Dazu kommt das eine Reifenprüfung durch die Polizei/ TüV/ Dekra wohl immer eine sehr individuelle Sache ist.
Im Zweifelsfall wird eine Anzeige geschrieben und bei Widerspruch kann es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Und wenn ein Richter der gleichen Meinung ist wie ein Prüfer, dann kann der Schuß ganz schnell nach hinten losgehen.
Abgesehen davon bin ich als Fahrer allein für die Sicherheit meines Fahrzeugs verantwortlich. Ich kann blanke Flanken nicht verantworten.
Gruß Dirk