Servus!
Wieder einmal möchte ich meinen Senf dazugeben...
Runflat´s: Eintragung eines solchen ist nicht erforderlich, solange die Rahmenbedingungen eingehalten werden => Luftdruckkontrollsystem gibt es überall zum Nachrüsten (für jedes Fahrzeug), jedoch auf die Kalibrierung ist zu achten!
Felgentraglast: Keine Eintragung notwendig, da der Z3 deutlich leichter ist als es die 1er/3er/Z4er sind. Grundsätzlich ausreichend ist es, wenn die Papiere der Felge (Felgendatenblatt) mitgeführt werden (so ist es bei meinem E34 auch; habe die Felgen des E31 (850i) montiert und diese stehen in dem Felgenblatt mit der max. Radlast drin; es wird die max. Achslast geteilt und der Wert darf diese nicht überschreiten!)
Reifen: Die min./max. Reifenbreite wird grundsätzlich durch den Hersteller vorgegeben. Im Bereich Z3 (E36/7) ist dies bei den 6Zylindern mind. der 205er. Hier kommt dann nur der Index für die Traglast (z.B. 91) zur Geltung. Dieser ist jedoch wiederum beim Z3 kein Problem: Ein leichteres Fahrzeug als es der Z3 ist hat BMW in den letzten 20 Jahren nicht mehr gebaut!!!
In den techn. Daten der Betriebsanleitung steht ausdrücklich drin, dass (z.B. für den Roadster 2.8 ) das Leergewicht einschließlich des Fahrers (in DEU geht man von 75kg aus) 1260kg beträgt. Somit wiegt das Fahrzeug 1185kg!!! Da kommt man auf eine sehr niedrige Achslast an der VA/HA, von der sehr viele Tuner nur träumen können
Freigängigkeit: Sollte bei einer 205er Bereifung (solange der ET-Wert paßt) kein Problem sein.
eisi, der hier ausdrücklich nur pers. Erfahrungen bezüglich TÜV-Eintragungen, die dazugehörigen DEU Regularien und seinen Senf abgegeben hat