sailor hat geschrieben:@Ralf -- Hoffentlich gehn die nicht mal über die Wupper.
Gruss
Ralf
kann dir dann notfalls mal ein´s mitbringen wenn ich drüben bin.

Lieber Klaus. "Wenn ich drüben bin"??? Über die Wupper??? Haste Löcher in den Händen??? Da kannste doch nichts mehr zurückbringen.
@JonnyBgood:
zu 1.: Weiß ich auch nicht, aber wenn Klaus das sagt, dann kannste von ausgehen, daß das stimmt. Wenn nicht, mein Tipp: Wo Anders Maßnehmen...
zu 2.: Die Begrenzungsleuchten sind das Standlicht beim VFL 6Zyl. Es gibt keine weiteren Begrenzungsleuchten in den Leuchteinheiten (Scheinwerfern). Wenn man den Blinkerschalter (übrigens m.W. alle E36) bei abgezogenem Schlüssel über einen Widerstand hinaus betätigt, geht das jeweilige Standlicht an. (Siehe StVO §17 Abs. 4, FE Inhaber

)
zu 3.: Ist gut möglich, daß da was ist, Es gibt viele unbelegte Stecker in unseren Kabelbäumen. Müßte man mal Prüfen...
zu 4.: Mach' dir wegen den Spaltmaßen keine allzugroße Sorgen. Dein ZZZ hat schon ein paar Km auf dem Buckel. Da hat der Dreck und Staub der Straße schon einige Ränder hinterlassen. An Deinem Auto ist ja nichts deformiert, was an die Stoßstange angepasst werden muss, oder umgekehrt. Stell die Stoßstange einfach auf die alten Abdrücke ein.
zu 5.: Wenn man das
http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... teleuchten liest, muß man nichts eintragen. Letzte Gewissheit gibt der freundliche Inschenör (oder so) beim TÜV.
Jetzt hab' ich noch 'ne Frage: Wie bekommt man solche langen Links im Wörtchen "hier" unter? Hab's mal wo gelesen...
@WOFC4ever: Beleuchtung In Amiland Funktioniert anders als in StVO und ZO vorgeschrieben. Wenn dein ZZZ schon vor jahren in diesem Zustand zum Verkehr zugelassen wurde, dann ist es so. Kein Tüffie fängt mit seinem Kunden gern Streit an. (Was tust du, wenn er sagt, daß du so nicht fahren darfst? Richtig - du gehst zur DEKRA. Hab' ich so ähnlich schon mal bei so was dämlichen wie Unterbodenbeleuchtung erlebt.)