Aufgrund Ihrer Äußerungen haben Sie IN KEINSTER WEISE verstanden, was Klaus und ich geäußert haben.

Es geht ganz und gar nicht darum, OB ihre geänderten Scheinwerfer eine Gefahr für andere darstellen. Einzig und allein, DASS sie die Scheinwerfer öffen und etwas hineinbauen, was da eigentlich nicht vorgesehen war, reicht aus, im die Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit des GESAMTEN Fahrzeugs erlöschen zu lassen.
Ist das jetzt angekommen? Es geht - wenn es hart auf hart kommt - gar nicht darum, ob die geänderten Scheinwerfer den Unfall "verursacht" haben. Es reicht aus, DASS sie unzugelassene Scheinwerfer hatten. Es ist nun mal in diesem Land so, dass nicht unbedingt der Recht bekommt, der es verdient - sondern oft der, der die besseren Argumente hat.