suger90 hat geschrieben:hab dem vor einer woche auch geschrieben,
er hat gesagt, das man keinerlei probleme mit tüv oder polizei bekommen kann, da in der abe steht das man keine lwr und wischanlage braucht![]()
und das sie wirklich für den z3 sind![]()
hät sie mir gekauft, aber die schwarzen gingen für 350+ raus![]()
gruß kev
deine naivität wäre eh bestraft worden
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
StVZO hat geschrieben:(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
es gibt noch ne sonderregelung, die den anbau ohne swr erlaubt - allerdings greift die beim zzz nicht, weil er ab werk nie mit xenon ausgestattet wurde.


