frastforward hat geschrieben:Nein
Nein und um Gottes Willen Nein
Zulassung erlischt
Versicherung zahlt nicht
evt. ABS bzw. DSC Probleme wegen unterschiedlichen Radgeschwindigkeiten auf die das System nicht abgestimmt ist
also bitte lass es sein
Gruß
Frank
klingst ja sehr überzeugt, obwohl du recht weit daneben liegst.....
abs/dsc kann probleme machen, allerdings nur, bei verschieden grossen abrollumfängen. durch den reifenquerschnitt kann man das aber ausgleichen und so bekommt man ohne weiteres bei ner 17er und ner 18er nahezu identische abrollumfänge hin und schon gibts damit keine probleme mehr.
wird das beachtet, trägt die kombi auch jeder tüv ein und zwar ohne pobleme.
abgesehn davon gibts ne menge hersteller, die serienmässig mit unterschiedlichen felgendurchmessern fahren.
also ja du darfst unterschiedliche grössen fahren. allerdings müssen die abrollumfänge stimmen und wie so oft, muss es halt auch eingetragen sein
