ja, das mit der "Gefälligkeitseintrageung" gibt es. Aber nicht bei Anbauteilen bei denen es ein Gutachten oder ähnliches gibt. (wie bei einem Gewindefahrwerk, Felgen,...)
Hier wurde bei einem technischen Institut die Verkehrsicherheit überprüft und getestet, und dann eben diese Gutachten erstellt.
Der TÜV überprüft dann nur noch den korrekten Einbau in das Kfz, und bescheinigt dies durch die Anbaubestätigung.
Einmal eingetragen dürfte ein "Grüner Wicht" einem keine Probleme machen können.

Also nur Eintragungen ohne Teilegutachten sind "Gefälligkeitseintragungen" wie z.B. Xenonumbauten beim zZz, oder Schweineohren, oder hamsterbetriebene Scheibenwischer, usw. können jederzeit ungültig gemacht werden, wenn sich einer darüber aufregt.
Gruß
Barney