Lichtaustrittskante 50cm

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Lichtaustrittskante 50cm

Beitragvon xabi_54 » 05.06.2026 18:47

Hallo,

ich war heute beim TÜV Austria in Wien, weil ich ein paar Fragen bezüglich einer Tieferlegung und der Rad-Reifenkombination besprechen wollte.

Ich habe direkt mit dem Prüfer einiges besprochen, und wir sind dann auf das Thema der Lichtaustrittskante gekommen. Er meinte, über dieses Thema brauche ich mir keine Gedanken machen „es ist bis jetzt noch keiner deswegen durchgefallen.“

Vor Ort hat er die Lichtaustrittskante im Serienzustand gemessen – es waren 505 mm.

Letztendlich meinte er dann aber doch, dass der Wagen diese Grenze zu 99 % unterschreiten wird und er selbst die Tieferlegungsfedern gar nicht erst einbauen würde.

Er war insgesamt wirklich nett und freundlich.

So gesehen wird in Österreich (oder vielleicht auch nur in Wien) kein Z3 mit einer Tieferlegung legal fahren können!

Was haltet ihr von diesem Gesetz? Wie ist es bei euch, habt ihr nach einer Tieferlegung noch die 500mm?
xabi_54
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Re: Lichtaustrittskante 50cm

Beitragvon eisi » 05.06.2026 19:01

Servus!

Sofern der Sachverständige - wie in meinem Falle - alles geprüft und für korrekt befunden hat, ist alles für mich ok.
Zur Definition "Spiegelkante" gem. §50 Abs. 3 StVZO (zweiter Satz): "Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn liegen."
Damit ist der Reflektor im Scheinwerfer gemeint, nicht die Glasfläche vom Kunststoff.
"Spiegelkante vs. Lichtaustrittskante": Während die Spiegelkante die physische Unterkante des inneren Reflektors ist, bezeichnet die Lichtaustrittskante den äußeren, sichtbaren unteren Rand des Scheinwerferglases.
Der Reflektor sitzt übrigens im Scheinwerfer so, dass man auch noch nach unten etwas Platz hat, also gut 5mm zum Kunststoffgehäuse.
Ich denke, das bringt in Deinem Falle alles zusammen nochmal einen Zentimeter für´s Tieferlegen.

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Re: Lichtaustrittskante 50cm

Beitragvon ChriZ322 » 09.06.2026 15:03

Hallo zusammen,

ich kann mich entsinnen, dass mein Prüfer mich bei der Abnahme der Kombination von Felgen und Gewindefahrwerk auch auf die Scheinwerferthematik hinwies. Er sagte auch selbst, dass er Z3 dahingehend schon in der Serie sehr knapp bemessen ist und mit jeglicher Tieferlegung unter diesen Schwellenwert kommen wird, besonders, wenn bereits serienmäßig das M-Sportfahrwerk verbaut war und die Ausgangsbasis bildet.

Auch wenn das Fahrwerk auf die Höhe laut Gutachten eingestellt war, lag mein Zetti mit ca. 48 cm knapp oder deutlich (je nach Sichtweise) darunter.
Gemessen wurde hier aber bis zur Scheinwerferunterkante. Wenn man jetzt die von eisi beschriebene Spiegelkante nimmt, gewinnt man ggf. noch einen halben cm, was in meinem Fall trotzdem nicht gereicht hätte.

Es wurde dennoch so eingetragen und seither auch bei der HU nicht moniert.

Vermutlich kommt es hier auch auf das Fingerspitzengefühl des Prüfers an. Im Zweifelsfall kann man durch ein paar Tricks, wie höheren Luftdruck, auch noch etwas Abstand gewinnen :P

VG
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Re: Lichtaustrittskante 50cm

Beitragvon AnjaAura » 09.06.2026 15:16

Das kenne ich vom Z3 auch, da ist die Scheinwerferunterkante echt ein leidiges Thema beim TÜV. Sobald man da mit einem Gewindefahrwerk tiefer geht, ist das oft ein Vabanquespiel. Die 50 cm sind ja eigentlich als Richtwert für die Lichtaustrittskante in der StVZO verankert, aber viele Prüfer drücken bei einem halben Zentimeter mal ein Auge zu, solange das Lichtbild an sich sauber ist. Ich habe früher auch mal mit dem Reifendruck experimentiert, das bringt minimal was, ist aber am Ende oft nur Augenwischerei.
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Re: Lichtaustrittskante 50cm

Beitragvon OldsCool » 09.06.2026 15:40

Die Funzelei vom Z3 tut ja auch keinem weh... da kann man schonmal ein Auge zudrücken :roll:

Herzlich willkommen AnjaAura!
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Gern darfst Du Dich und deinen Flitzer mal vorstellen: Vorstellungen

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