Vom optischen Aspekt her finde ich diese Felgen sehr gut, gerade mit Tieferlegung. Es ist m.E. zeitgenössisches Tuning. Gut, am Ende ist die Frage der Optik eine Geschmackssache.
Zu fahrdynamischen Aspekten: zum cruisen wird es gehen, hierbei wird sich die Spurillenempfindlichkeit und der schlechte Komfort am meisten bemerkbar machen. Und die schlechte Dynamik natürlich (das sind halt Walzen). Bei zügiger Fahrweise und Passfahrten wirst du damit überhaupt keine Freude haben.
Zur Eintragung: ich habe meine Zweifel, dass die Eintragung in Ordnung ist. Eine Eintragung bedeutet nicht, dass du legal unterwegs bist.
Zur Begründung: die ET liegt außerhalb des zulässigen Bereichs für den e36 bzw e36/7 (an der VA). Die Tieferlegung ist möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt, ich denke den Verschränkungstest schafft das Auto mit diesen Felgen nicht. Der Tacho wurde sehr wahrscheinlich nicht angeglichen. Es wird auch kaum mehr jemanden geben, der eine Tachoangleichung beim e36 machen kann, zudem müsste diese vermerkt sein, falls du wieder auf OE Felgen wechseln wolltest. Ich denke die Fahrwerksfedern haben sich nochmals gesetzt, dadurch noch mehr Tiefgang, das ist sicher nicht berücksichtigt. Alles in allem könnte man sagen, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Eintragung fehlerhaft und damit hinfällig, im schlimmsten Falle war es eine Gefälligkeit.
Hast du ein Gutachten zu den Felgen? Sind die überhaupt für den Z3? Stimmen die Angaben im Schein mit denen auf der Felge überein? Das würde ich zunächst mal überprüfen. Hast du den Bericht zur Eintragung (vermutlich nicht).
Fazit: Wenn du ein cruiser bist und dir die Felgen gefallen, würde ich an deiner Stelle zunächst die Angaben überprüfen(siehe oben) und mir das Teilegutachten zu diesen Felgen besorgen. Falls alles passt, würde ich zum Beispiel in ein B12 Fahrwerk investieren. Das kommt dem ganzen Fahrzeug zugute. Falls irgendwas nicht passen sollte mit den Angaben (ET,
KBA Nummer oder oder), ist klar, dass du diese Felgen nicht mehr weiter fahren darfst und eine zukünftige Abnahme/ Eintragung sehr unwahrscheinlich wird.
Falls du sowieso lieber andere Felgen hättest, erübrigt sich ohnehin alles.
Bei neuen Felgen mit ABE sei angemerkt, dass eine ABE in 99% der Fälle nur Gültigkeit hat, wenn der Rest des Fahrzeugs (Bremsen, Fahrwerk, Lenkung) in Originalzustand ist. Falls nicht, musst du auch zur Abnahme, ABE hin oder her.
Edit: hab gerade mal 5min recherchiert. Es gibt wohl einen online Shop, bei dem man da Gutachten kaufen kann. Dz selbst ist insolvent. Mir fiel aber auf, dass überwiegend Festigkeitsgutachten und keine Teilegutachten erstellt wurden, das erklärt die Eintragung. Es müsste eine Einzelabnahme gewesen sein, mit sehr viel Ermessensspielraum. Ein TGA mit dieser ET wäre schwierig geworden.