Hi Dirk,
du hast vollkommen recht, die Gewährleistung bekommst du, allerdings nur auf die von ihm getätigten Arbeiten, d. h. auf das Gasgerät und alle anschlüsse etc. Da darf kein Sach- oder Rechtsmangel vorliegen,
natürlich wenn er damit wirbt, "für jeden BMW Motor geeignet" dann siehts schon wieder anders aus, es hängt halt immer davon ab, wie es im EInzelfall aussieht, oder wenn er eine Mitgewährleistung auf dem Motor gibt, da sollte man sich immer erkundigen...
gesetzlich muss er nur die Gewährleistung auf die von ihm getätigten Arbeiten geben und wenn die LPG Maschine ein jahr läuft, hat man immer schlechte Karten wg. der Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Hoffe geholfen zu haben, und ENdverbraucher sind vor Gericht immer die die den meisten schutz des Richters genießen

es sei denn sie haben geklaut dann natürlich nicht
den Punkt den Meister Pelz unten erwähnt darf man natürlich nicht außer acht lassen, die typische Schuldzuweisung bei Mängeln...
Grüße
Inso