"Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. ... Paragraf 18 der StVZO aufgehoben ...
Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50 Euro Bußgeld erhoben sowie zusätzlich drei Punkte in Flensburg ... eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubnis.
Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustands des Fahrzeugs. Bußgeld: 25 Euro. Punkte: keine.
Eine Sicherstellung ... widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Entscheidender Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. ...
Obwohl es so nun durchaus verhältnismäßig gelöst ist, soll im Juni ein Fachausschuß über ein Schließen der Gesetzeslücke beraten."


Lärmfahrer sind hörbarer, oder wie war das mit der Gefahr?

Grüße,
Christian