Seite 1 von 8

Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 01.11.2012 18:01
von Bender-1729
Hallo zusammen,

ich habe ja von Anfang an Probleme mit meinem Eisenmann ESD, da die verantwortliche Werkstatt hier damals einfach nur in jeder Hinsicht gepfuscht hat. Jetzt hab ich seit heute aber ein neues Problem: Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob meine Eintragung für den ESD überhaupt gültig ist, da ich heute gelesen habe, dass es sich bei meinem ESD evtl. um die "Race" Version handeln könnte, welche ja nicht legal eintragungsfähig ist.

Eingetragen ist der ESD zwar durch einen TÜV-Prüfer, aber machen wir uns nichts vor ... das bedeutet gar nichts. Auf der Eintragungsbescheinigung vom TÜV steht "Eisenmann Typ 5206".

Ich habe auch schon gegooglet, aber wirklich schlau bin ich dadurch auch nicht geworden. Kann wer helfen? Ist meine Eintragung 100 % legal?

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 01.11.2012 19:41
von Speedranger
Was steht auf dem Typenschild deines Schalldämpfers? Ist diese identisch mit der Typenbezeichung der Eintragung? Wenn ja hast du keine Probleme bei der HU (offiziell ist der Endschalldämpfer dann abgenommen und "legal"). Anders sieht es bei einer Geräuschmessung der Polizei aus. Fällt diese deutlich zu deinen Ungunsten aus, gibt es eine Stafe. Dann ist es egal ob eine Eintragung, ABE, EG-Nummer etc. vorliegt.


Gruß

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 01.11.2012 20:03
von Bender-1729
Hmmm. Ja, die Nummer stimmt schon überein. Ich finde halt nur keine Aussage, ob der ESD generell legal ist oder nicht. Müsste doch theoretisch möglich sein, das anhand der Nummer festzustellen, oder? Kann ja nicht sein, dass die Frage ob legal oder nicht von der "Laune" der jeweiligen Prüfinstanz abhängig ist. Es muss doch eine verbindliche Aussage hierzu von Eisenmann geben.

Ich will ein 100 % legales Auto und keinen Hinterhofwerkstatt-Pfusch. :( Dafür war das Teil zu teuer. Eine illegale Prolltröte hätt ich auch für 1/3 des Preises bekommen. Ich hab extra mehr bezahlt um was vernünftiges und legales zu bekommen.

Glaub ich werde Eisenmann mal direkt anschreiben.

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 01.11.2012 20:19
von Bender-1729
Erledigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Im März 2011 habe ich für meinen BMW Z3 einen Endschalldämpfer aus Ihrem Haus erworben und diesen auch von der Werkstatt, welche ihn bestellt und montiert hat, beim TÜV eintragen lassen. Jetzt kam heute jedoch durch einen Zufall der Verdacht auf, dass es sich bei dem montierten Endschalldämpfer um die nicht eintragungsfähige Sportversion und nicht um die Straßenversion handelt, so dass die Werkstatt hier evtl. "gepfuscht" hat um die Eintragung zu realisieren. Da ich zukünftigen Ärger beim TÜV und mit der Polizei gerne vermeiden würde, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, ob der an meinem PkW montierte Endschalldämpfer tatsächlich ohne Probleme eintragungsfähig ist und die Eintragung somit offiziell Gültigkeit besitzt.

Laut Eintragung im Fahrzeugschein handelt es sich um den Endschalldämpfer "Eisenmann Typ 5206". Das Fahrzeug ist ein BMW Z3 1.8, Baujahr 1998.

Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 11:01
von Bender-1729
Hab grade eine Antwort bekommen. Eisenmann möchte, dass ich das Typenschild fotografiere und ihnen zuschicke.

Aber mal andere Frage: Ich hab den ESD ja offiziell eingetragen. Was kann mir denn schlimmstenfalls jetzt passieren? Z. B. wenn ich das nächste mal zum TÜV fahre und dem Prüfer da der Schalldämpfer nicht passt.

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 11:12
von sailor
Ich denk im schlimmsten Fall abmontieren wenn dem TÜV´ler der Auspuff zu laut erscheint.
Das wird dann wohl im Ermessen des Prüfers liegen.

Hab auch einen Eisenmann der recht laut trötet.Den hab ich in die Papiere eintragen lassen. Und obwohl ich kein Typenschild dran hab, hat mich in der Vergangenheit noch nie ein TÜV´ ler bzw . Sachverständiger (da ich den TÜV meide) danach gefragt.
Diese Typenschild hat sich mal gelöst,hab´s dann ganz abgerissen und ich fahre es schon seit Jahren in meiner Service-Mappe spazieren :lol: :lol: :2thumpsup:

Gr. Kl :lol: us :lol:

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 11:45
von Murdock
Hallo

Der schlimmste Fall wenn ein ESD zu laut ist wäre folgender:

Der Verkehrsdienst der Polizei (das sind die, die auch Ahnung davon haben) hält Dich an, Du zeigst Deine Papiere mit allen legalen Eintragungen und der Beamte sagt Dir er sei trotz der Eintragung/ ABE/ EG-ABE/ der Meinung Dein ESD sei zu laut. Dann holt er das gerichtsverwertbare Schallmessgerät und mißt bei einer bestimmten Drehzahl in einem bestimmten Abstand die Lautstärke Deines ESD.

Ist die Lautstärke im illegalen Bereich ist die Fahrt an Ort und Stelle zu Ende (je nach Bundesland). Dann erfolgt eine Anzeige die i.d.R. ein Bußgeld und Punkte nach sich zieht.

Diese kann auch gleichzeitig das Erlöschen der BE sowie das daraus resultierende Fahren ohne Versicherungsschutz beinhalten.

Wie gesagt, nicht alle Bundesländer handhaben das immer gleich.


Gruß Dirk

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 12:40
von Bender-1729
Also eigentlich ist das ja schon eine ziehmliche Unverschämtheit.

Wozu bezahl ich den TÜV denn dann überhaupt, wenn auch eine Eintragung mir nicht garantiert, dass ich damit auf der sicheren Seite bin?! Sollte es nicht eigentlich die verbindliche Aufgabe des TÜV sein, die Lautstärke zu messen und zu bewerten?

Ps.: Ich hab übrigens mittlerweile rausgefunden, dass es sich bei meinem ESD nicht um die Race- sondern um die S-Version handelt. Und dazu finde ich im netz Aussagen in alle Richtungen.

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 12:42
von FinZ3
Hi,

wecke keine schlafenden Hunde bzw mach Dir keine Platte. Wenn Du es nicht drauf anlegst ist doch alles gut :thumpsup:

Re: Ist mein Eisenmann-Schalldämper überhaupt legal?!

BeitragVerfasst: 02.11.2012 12:57
von Murdock
Die Aufgabe des TÜV ist das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit und auf den technischen Zustand (Anbauteile usw.) hin zu prüfen.

Ist z.B. der ESD bei der HU zu laut gibt es keine Plakette. Eine Anzeige wird der TÜV aber nicht schreiben, das ist nicht die Aufgabe des TÜV sondern der Polizei, siehe oben.

Es gibt viele Eintragungen in Fzg-Scheinen, grade in der Tuningszene, die mit "Vitamin B" ermöglicht wurden, das weiß auch die Polizei.

Damit wird man event. beim TÜV seiner Wahl noch durchkommen, spätestens bei einer oben beschriebenen Polizeikontrolle aber nicht mehr.

Frag mal einen Motorradfahrer der ohne DB Eater (ein Metallrohr im ESD das den Sound dämpft) in so eine Kontrolle kam. In Bayern wird Dir unter Umständen der ESD direkt vom Bike geschraubt und als Beweismittel sichergestellt. Wenn da ein Gutachter dran kommt darf man den auch noch bezahlen.

Wie gesagt, das sind die schlimmsten Dinge die einem passieren können.


Gruß Dirk