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Automatikgetriebe z3 2.8 Bj 06/98

BeitragVerfasst: 06.04.2005 00:22
von hessenmob
Hi,

ich habe mir zu bestandenen Abschlussprüfung einen Z3
geleistet, bin mit dem Fahrzeug echt sehr zufrieden, die Automatik ist
auch super zu fahren usw.

Habe jedoch eine Frage, warum kann man bei einem 5 gang Getriebe nicht
den Schaltbegrenzer auf den vierten Gang setzen, geht leider nur auf den 3ten, der 4te ist gar nicht vorgesehen.

Gruss

Johannes

BeitragVerfasst: 24.04.2005 22:04
von Benjamin_Z3
hi, kann das sein das du nur eine 4 gang automatik hast?
stehen bei dir die zahlen 1,2,3,D... oder 1,2,3,4,D...???

gruß benny

BeitragVerfasst: 25.04.2005 15:45
von hessenmob
Da steht nur 1,2,3 ,n,d,p.

Ne "vier" gibt es nicht. Ich habe den Wagen als 5-Gang Automatikwagen gekauft, steht sogar im Kaufvertrag... Frage deshalb nach weil ich mir durch die fehlende 4 und die hohe drehzahl über 120 nicht sicher bin ob das alles so stimmt.

BeitragVerfasst: 25.04.2005 16:38
von Benjamin_Z3
hi, na dann haben sie dich über den leisten gezogen,
ich hab auch 1,2,3,D... und es ist eine 4 gang automatik.
die D ist der vierte gang.
einen fünften gang gibt es nicht!!!!
ich meine eine 5 gang automatik gibt es erst bei den neueren modellen!!!

gruß benny

BeitragVerfasst: 25.04.2005 17:17
von hessenmob
Hmm das ist natürlich nicht gut und erklärt mir jetzt auch den hohen Spritverbraus bei tempo > 140. Ich habe den Wagen bei einem grossen Autohaus in Hannover gekauft (Mercedes).

Im Kaufvertrag steht explizit "5-Gang Automatik". Fünggang meint doch sicherlich 5 Vorwärtsgänge + den Rückwärtsgang, also nominell 6 Gänge oder geht man nur im täglichen sprachgebrauch schlampig mit der Bedeutung um?

Für mich wäre das leider ein Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag, da ich oft und schnell AB fahre und der dann wie blöd säuft...

Wie sehen meine Chancen denn aus? Erfahrungn oder so?

BeitragVerfasst: 25.04.2005 17:52
von Benjamin_Z3
hey nochmal,

5 gang bedeutet, dass der wagen 5 vorwärtsgänge hat!!!

wenn das wirklich nicht so toll für dich ist, dann würde ich zu dem autohaus hinfahren und denen druck machen, dass die das teil zurücknehem!
kollege hatte sich nen mopped gekauft, welches unter einem aufkleber eine beule in rahmen hatte. davon stand nichts im kaufvertrag, er konnte die mühle zurückgeben.
erstmal zum autohaus fahren und die sache schildern, wenn sie nicht wollen mit anwalt drohen- dann wirds teuer für die-meine ich!!

gruß benny