von zdriver 52 » 22.09.2010 10:42
Hallo, Dirk,
"falsch-der Händler haftet nicht denn er ist nicht der herstellende Betrieb-es sein denn es wurde eine Händlergarantie vereinbart."
da muss ich Dir widersprechen, für den Käufer ist es rechtlich unerheblich, ob sein Verkäufer "nur" Händler oder auch Hersteller ist. Seine Ansprüche richten sich ausschließlich gegen seinen Kaufvertragspartner, und das ist der Händler. Der Händler seinerseits, sofern er nicht Hersteller ist, hat Gewährleistungsansprüche gegenüber seinem Lieferanten als seinem Kaufvertragspartner. Zwischen Käufer und Hersteller bestehen idR keine vertraglichen Beziehungen, es sei denn in Form einer Hersteller-, nicht Händler- Garantie, was eine freiwillige zum Zwecke der Verkaufsförderung abgegebene Haftungszusage darstellt, an die beliebige Bedingungen geknüpft werden können. Auch deshalb ist es jedenfalls rechtlich nicht zulässig, dass der Händler dem Käufer gegenüber mit Hinweis auf ein Garantieversprechen des Herstellers seinen eigenen gesetzlichen Gewährleistungspflichten nicht nachkommt.