Ich hätte jetzt gedacht, dass dies vielleicht nicht so einfach geht, da doch bei Einbau eines anderen Motors, auch eines schwächeren, zunächst einmal die Zulassung etc. wegfällt. Dies u.a. deshalb, weil der Motor etwa nicht (mehr) zum Originalgetriebe und/oder zur Achsübersetzung passt, jedenfalls sich dadurch die Fahrwerte wie Höchstgeschwindigkeit ändern, ohne jedoch denen des Serien-1.6 75 PS zu entsprechen. Auch die Abgaswerte sind nicht mehr die gleichen. Deswegen würde ich befürchten, dass der TÜV nicht nur den Motortausch als solchen, sondern gutachterlich dessen Unbedenklichkeit in jeglicher Hinsicht konstatieren muss. Immerhin sind 1.8l und 90 PS schon ein gewisser Unterschied zu 1.6l und 75 PS. Aber vielleicht sind die Übersetzungen ja identisch, was dokumentierbar ist, dann wäre ein "echter" 1.6 entstanden und dann sollte die Umtragung problemlos sein.
Ich bin gespannt und wünsche viel Erfolg
