Umrüstung muss binnen 10jahren nach Erstzulassung geschehen sein oder zum Zeitpunkt der ez (theoretisch) möglich gewesen sein.
Da die ausgebauten teile in deinem fall aber eh nicht die Welt Wert sein werden kannst du sie ja einfach aufheben.
ralfistmeinbruder hat geschrieben:Ist es nicht so,dass beim E36M3 Getriebe der 5. Gang gleich dem 5. Gang beim 2.8er übersetzt ist und man daher den 6. sozusagen als Schongang zur Verfügung hat?
Habe auch mal mit dem Umbaugedanken gespielt,mir war die Sache mit der gekürzten Kardanwelle aber zu aufwendig.
Hoffe da ist kein Copyright oder so drauf
Prinz22 hat geschrieben:Laut Beschreibung passt das 6gang auf fast alle Motoren, weshalb ich eigentlich keine großen Bedenken habe, bis auf Kardanwelle, mich dran zu wagen ... aber Probleme komme eh erst Vorort
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