Technische Fragen & Infos rund um den BMW Z3 roadster/coupe
(Motor, Getriebe, Auspuff, Motorelektronik, Elektrik, OBD, Chiptuning, Kühler, Kupplung, Schaltung, usw.)
Forumsregeln
Off-Topic sollte in den Fachforen vermieden werden.
- ID: 27092
- Beobachter: 3
- Lesezeichen: 1
- Zugriffe: 3239
von pat.zet » 03.07.2019 20:46
Holger_ZZZ hat geschrieben:Der Sache mit der Bauartgenehmigung bin ich nachgegangen, das ist leider nicht korrekt. Ein Austauschkrümmer muss ein Gutachten, ABE oder E Zulassung haben. Sonst geht es legal nicht ohne Abgas- und Geräuschgutachten + Leistungsmessung (Die drei Punkte stehen auch im Schmiedmann Gutachten).
Was den Punkt mit dem e36 und der 328 AGA angeht.... technisch, theoretisch und praktisch würde das gehen ABER juristisch bzw von den Formalitäten her nicht, denn die E Zulassung bezieht sich haargenau auf das Fahrzeug , also 328 limo, coupe usw. Inkl Ausstattungsvarianten wie Automatik, Mischbereifung usw. Übersetzung, Leergewicht (=Schwungmasse) (beim z3 ist da alles anders im Vergleich zu den übrigen e36 b28. Der Tuner muss nachweisen, dass es geht, sprich die Emissionen passen und das kann der Tuner eigentlich nur im Labor und kaum argumentativ.
-
pat.zet
- Benutzer
-
















-
- Alter: 55
- Beiträge: 2894
- Themen: 58
- Bilder: 19
- Registriert: 21.01.2009 21:15
- Wohnort: Kreis Offenbach
-
Z3 roadster 2.0 (03/1999)
-

-
Z3 coupe 2.8 (11/1998)
-

-

Zurück zu Technik Antrieb
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: ClaudeBot [Bot] und 3 Gäste