Hallo Mystica
Ich verstehe Deine Einwände, kein Problem!
Ich habe beruflich damit zu tun, das ist richtig.
Dein Nachbar hat Recht, es gibt gegen eine EG ABE keine Einwände, und es gibt auch keinen Anlaß ein entsprechendes Gutachten, Eintragung etc. anzuzweifeln. Das habe ich ja auch nicht gesagt, vielleicht ist es aber missverständlich bei Dir angekommen.
Was ich sagen will, ist folgendes:
Ist ein ESD mit EG-ABE, Eintragung im Fzg.-Schein, ABE etc. ganz legal am Fahrzeug montiert und hält die zulässigen Grenzen während einer Phonmessung ein bekommt man selbstverständlich keine Probleme. Fällt man aber im Verkehr mit einem lauten ESD auf und im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird durch eine gerichtsverwertbare Phonmessung festgestellt das die zulässige Phongrenze überschritten ist, dann spielt es keine Rolle ob Du eine EG-ABE, Eintragung oder sonstiges für den ESD hast. Der ESD ist in einem solchen Fall illegal.
Es ist nicht immer alles legal ist was im Fzg.-Schein eingetragen ist. Hierzu mal ein Beispiel:
An einem Pkw war eine Gruppe A Auspuffanlage montiert. Fächerkrümmer, Hosenrohr und ein Endtopf mit 80mm Endrohr, mehr gab es an dieser Anlage nicht. Auf dem Endtopf wurde ein kleines Schild mit einer Zahlenreihe nachträglich angenietet. Im Fahrzeugschein dieses Autos befand sich folgender Eintrag: "Jetex Auspuffanlage"; dahinter die Zahlenreihe des kleinen Schildes.
Somit war im Fahrzeugschein eine Jetex Anlage dokumentiert und tatsächlich befand sich eine Gruppe A Rennsport-Auspuffanlage mit weit über 100 Phon unter dem Wagen. Den konnte man bereits hören als er noch kilometerweit entfernt war. Vergleicht man nun die Nummer auf dem Endtopf mit der Nummer im Fzg.-Schein stellt man fest, daß diese Anlage zunächst eingetragen war. Dies ist ein Beispiel wo natürlich der tatsächliche Auspuff mit der Eintragung nicht kompatibel war und geht hier am eigentlichen Thema etwas vorbei.
Zum Erlöschen der BE:
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.
Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Habe ich einen anderen ESD habe ich eine Änderung meiner Auspuffanlage (Bauteil) vorgenommen. Verschlechtert sich durch den ESD
das Abgas- oder Geräuschverhalten in einen unzulässigen Bereich ist die BE erloschen.
Vielleicht ist das alles jetzt etwas klarer rüber gekommen.
Gruß Dirk