bärchen hat geschrieben:Hallo Tom,
ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich nicht mit den Gesetzen der Schweiz aus kenne...
Hier bei uns ist es halt so, sofern du ohne Abnahme des TÜVs mit dem offenen Sportluftfilter rumdüst und erwischt wirst, ein Fahzeug im öffentlichem Straßenland bewegst, was keine Betriebserlaubnis hat. Das wird nicht nur teuer, sondern in diesem Fall werden kurzerhand die Zulassungsplaketten abgekratzt, Fahrzeug muss abgeschleppt werden und es wird eine erneute Abnahme des Fahrzeugs beim TÜV fällig. Über die Kosten die dann anfallen ganz zu schweigen...
Der schlimmste Fall der dann eintreten könnte wäre ein Unfall ggfls. noch mit Personenschaden. Die Versicherung wird sich immer darauf berufen, dass das von dir bewegte Fahrzeug keine ABE hatte und dich dann somit in Regress nimmt.
Gruß
Rainer
Hallo Rainer
Ja, bei uns ist es ähnlich, aber in der Konsequenz nicht ganz so krass.
Wenn man bei uns mit "nicht konformen" Teilen am Auto erwischt wird,
bekommt man meistens einfach einen TÜV-Termin und muss dann da
hin, damit man die Zulassung nicht verliert. Nur wenn die Teile verkehrs-
gefährdend sind muss man das Auto stehen lassen oder die Teile
abbauen.
Regress bei Unfall gibts nur, wenn ein eindeutiger Kausal-Zusammenhang
zwischen illegalem Umbau und Unfall besteht.
Bei Euch scheint das aber wirklich am strengsten gehandhabt zu werden
Dafür dürft Ihr ja auf Euren AB's vielerorts so schnell fahren wie's gefällt...
Gruss
Tom