http://www.autosieger.de/article12108.html
Chiptuning führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis, ist prüf- und meldepflichtig.
capefear hat geschrieben:Ich glaub, die Vmax Aufhebung braucht bei den Zettis wenn dann nur der M!
Also, wenn ich eine Kennfeldoptimierung von z.B. G-Power machen lasse, dann ist das eintragungsfrei? Und muss der Versicherung auch nicht gemeldet werden. Oder wie???
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