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Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 11:39
von spikez3
Hallo zusammen,

parke meinen zzz in einerrecht grossen und leicht zugänglichen tiefgarage....nun ja gestern sind die eingestiegen, scheibe aufgeschlagen und das Lenkrad mitgenommen.

habe eine tk und den schaden der vers. gemeldet, die nun auf den kostenvoranschlag wartet und dann entscheidet was alles übernommen wird.

normalerweise müsten die doch alles übernehmen unter abzug derselbstbeteiligung......oder bin ich hier auf dem holzweg?

wenn der :bmw: mir ein kostenvoranschlag gibt, bedeutet das auch dass der verbinlich ist....d.h. dass ich es da auch machen lassen muss?

was würdet ihr n meiner situation tun? ich möchte nicht unbedingt einen vorteil....aber das beste aus dieser sach machen


danke für ratschläge

ach ja mein handy, sonnenbrille und norm brille wurden ebenfalls mitgenommen...ne idee ob mir das einer erstattet....hab eine hausratvers.

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 11:53
von z3-780
So viel ich informiert bin muss die Versicherung laut Kostenvoranschlag abrechnen.Nur die MST kriegtst Du nur erstattet bei Rep.in der Werstatt mit offiz.Rechnung oder Schadensabtretung.

Mit den losen Sachen hast Du bei der Teilkasko Pech,die zahlen Dir Handy,sonnenbrille usw.nicht.

Da springt die Hausrat ein,bin mir da aber nicht sicher!!

Die Option wer oder was rep.beibt Dir überlassen.

Ruf den Vers.Vertreter an da er dich Beraten kann!!

Gruß Hans

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 12:03
von roadZZZtar
Und normalerweise sollte der freundliche :bmw: Händler den Kostenvoranschlag nicht verbindlich machen.
Bei Renault habe ich mir Öfters einen geben lassen, der nie Verbindlich war. Vorallem nicht, wenn du Ihnen sagst, ich brauche den für die Versicherung weil bei mir eingebrochen war. Wenn du jetzt in einen 2,0L roadster einen M Motor bauen willst, da könnte es vlt sein das der Kostenvoranschlag bindet bzw. nicht kostenfrei ist.

Aber ich frage mich gerade eher wie du ohne Lenkrad zu :bmw: kommst :enraged:

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 12:16
von z3-780
roadZZZtar hat geschrieben:Und normalerweise sollte der freundliche :bmw: Händler den Kostenvoranschlag nicht verbindlich machen.
Bei Renault habe ich mir Öfters einen geben lassen, der nie Verbindlich war. Vorallem nicht, wenn du Ihnen sagst, ich brauche den für die Versicherung weil bei mir eingebrochen war. Wenn du jetzt in einen 2,0L roadster einen M Motor bauen willst, da könnte es vlt sein das der Kostenvoranschlag bindet bzw. nicht kostenfrei ist.

Aber ich frage mich gerade eher wie du ohne Lenkrad zu :bmw: kommst :enraged:


Das alles kommt nicht zum Tragen wenn der Schaden gemeldet ist und der Wagen bei :bmw: repariert wird,man unterschreibt die Abtretung bez.geg.seinen Eigenateil und fertig.

Gruß Hans :thumpsup:

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 12:33
von roadZZZtar
Vlt habe ich auch die Frage falsch verstanden, aber spike23 hat geschrieben:

wenn der mir ein kostenvoranschlag gibt, bedeutet das auch dass der verbinlich ist....d.h. dass ich es da auch machen lassen muss?


damit wollte ich Ihm nur sagen, das im normalfall, der Kostenvoranschlag für eine solche Sache nicht verbindlich ist, und eigentlich auch kostenfrei.

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 12:42
von z3-780
Hallo Cristoph

Bei uns bezahlst du für den Kostenvoranschlag,bekommst du wieder bei Reperatur.

Selbst wenn der Kostenvoranschlag verbindlich wäre ist es kein Problem für die Werkstatt unvorhersehbare Kosten noch mit der Vers.abzurechenen.

Das hast Du auch wenn ein Gutachter den Schaden aufnimmt und bei der Reperatur noch Dinge auf treten die er nicht sehen konnte.

Gruß Hans :thumpsup:

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 13:04
von bärchen
Hallo,

sehr ärgerlich aber auch leider nicht zu verhindern... :cry:

Als erstes gehe ich mal davon aus, dass du den Einbruch der Polizei gemeldet hast bzw. du deinen Zetti beim Polizeiabschnitt (Berlin) vorgeführt hast. Falls nicht, wird die Versicherung bestimmt leichten Ärger machen.

Zum Kostenvoranschlag: hier in Berlin wird dir natürlich ein Kostenvorschlag erstellt. In meiner BMW Niederlassung nehmen die hier 150€ für die Leistung; wird nun nach Abstimmung mit der Versicherung der Reparaturauftrag dort erteilt, werden die 150€ in Abzug gebracht. In vielen Fällen könnte das auch der Betrag sein, den man mit seiner Versicherung als Selbstbeteiligung im Schadensfalle abgeschlossen hat.

Vertragsmodalitäten: es kann natürlich auch sein, dass dir deine Versicherung eine Werkstatt benennt, wo der Schaden begutachtet und behoben werden soll. Bei HUK-Versicherung wäre das z.B. die Select-Versicherungsklausel.

Brille und Sonnenbrille: sofern mit der Sehbrille belegt werden kann, dass du diese zum Fahren benötigst, wird diese auch von deiner KFZ-Versicherung -nach Vorlage der Anschaffungsquittung- auch erstattet. Mit der Ersattung des Kaufpreises -ggfls. unter Abzug- wird auch die Sonnenbrille erstattet. In diesem Fall muss aber etwas Druck ausüben und dabei erklären, dass die Sonnenbrille -unter Sicherheitsaspekten- zum Bestand des Fahrzeugs gehört (meine Versicherung hat das jedenfalls anerkannt und die Sonnenbrille teilweise erstattet).

Viel Erfolg und Gruß
Rainer

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 25.04.2008 14:25
von Toni
Hallo spikez3,

spikez3 hat geschrieben:Hallo zusammen, parke meinen zzz in einerrecht grossen und leicht zugänglichen tiefgarage....nun ja gestern sind die eingestiegen, scheibe aufgeschlagen und das Lenkrad mitgenommen.


typischer Fall von Airbag-Klau.


Gruß Toni

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 28.04.2008 23:55
von Rennelch
Langsam sollten man mal überlegen Strom auf Lenkrad über Nacht zu legen!

Dann bleibt der Dieb gleich daneben liegen...

LG
Rennelch ... mal wieder ein kleines Wotspiel

Re: Eingebrochen

BeitragVerfasst: 29.04.2008 18:41
von capefear
Da wär ich eher für ein Schutzschild, wie die Enterprise! :mrgreen: :2thumpsup: