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Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 20:49
von MontrealAndre
Hallo,
folgendes würde mich mal interessieren:
Bei unserem Haus sind letztens beim starken Wind ein paar Stücke vom Dach heruntergekommen und da hingeknallt, wo eigentlich manchmal mein Alltagsauto oder auch mal im Sommer der Z3 steht.
Sowas würde doch die Sturmversicherung vom Haus bezahlen oder? In meinen Autopolicen steht Garagenwagen.
Gruss André
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 21:03
von Martin WI
Hallo André,
dass es ein Garagenwagen ist müsste unkritisch sein, da geht es ja mehr um den nächtlichen Abstellplatz.
Aber da es Deine Dachziegel (oder was auch immer) waren, die Dein Auto beschädigt haben, liegt meines Erachtens kein Haftpflichtfall vor, da Du Dir gegenüber ja nicht selber haftest.
Wenn Du der Hauseigentümer bist, kann ich mir vorstellen, dass die Versicherung nicht leisten wird.
Trotzdem viel Erfolg
Martin
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 21:09
von uwe-333
Martin WI hat geschrieben:Hallo André,
Wenn Du der Hauseigentümer bist, kann ich mir vorstellen, dass die Versicherung nicht leisten wird.
Trotzdem viel Erfolg
Martin
das wäre logisch, denn die haftet nur gegenüber Dritten.
Gegen Sturmschäden - egal, ob vom eigen Hausdach oder Baum - solltest du über deine Kasko versichert sein. Es gibt allerdings Versicherer, die haben im Kleingedruckten z.B. erst ab Windstärke 8, drinstehen.
(Würde ich als Versicherer bestimmt auch machen

)
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 21:50
von viper.rt
Den Schaden am Fahrzeug sollte durch die Teilkasko abdeckt sein
http://openpr.de/news/26464/Teilkasko-u ... aeden.html
gruss
stefan
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 22:20
von Insolvenzprofi
Objekt-Haftpflichtversicherung...die kommt für schäden an dritte auf... sollte an deinen gegenständen etwas kaputtgehen kann man nichts machen, da musst du dann eine extra hausratsversicherung abschließen...sofern etwas an deinem auto kaputt geht, dann an deine versicherung des autos wenden...
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 23:04
von capefear
Meines Wissens zahlt da die Kasko nix, weils ja ein Garagenauto ist!
So weit ich informiert bin, muss man mind 200m von der Garage entfernt stehen, das die Kasko zahlt.
Grüsse
Bernhard
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 23:27
von MeisterPetz
So steht das auch in meinem Vertrag. Woanders zahlts die Kasko, zu Hause muss das Auto in der Garage stehen. Eine Entfernung habe ich nirgends stehen, doch muss man im Schadensfall ja angeben an welcher Adresse das Auto stand.
Wenn es um den für das Wochenende angekündigten Sturm geht, stell den Z3 doch einfach in die Garage, dann kann ja nix passieren.
vg,
Peter
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
29.02.2008 23:31
von zettdrei11
Meine Hausratversichrung würde nichts zahlen wenn die Ziegel vom eigenen Haus uf das eigene KFZ plumst, das des Nachbarn ja.
Bei der KFZ Vollkasko müsste Sturm oder Hagelschaden übernommen werden.
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
01.03.2008 00:47
von traversi
die gebäudesturmschadenversicherung deckt nur schäden an eigenen versicherten sachen. die haftpflicht kommt nur dann zum tragen, wenn ein anderer einen schaden erlitten hat UND ein verschulden besteht oder zumindest fahrlässigkeit. wenn also beispielsweise das dach nicht offensichtlich in schlechtem zustand war - sich der hausbesitzer also nicht fahrlässig verhalten hat - besteht kein verschulden und keine haftung. also: ziegel vom guten dach auf nachbars auto: pech für den nachbarn, hoffentlich hat er ne kaskoversicherung. beim eigenen auto zahlt die gebäudesturm nicht, weil das auto aus der gebäudesturm keine versicherte sache ist und die haftpflicht nicht, weil der besitzer kein anspruchsberechigter ist. also auch hier ist der schaden nur bei einer kasko gedeckt.
Re: Wer bezahlt Sturmschäden am Auto?

Verfasst:
01.03.2008 13:28
von ChrisCross
Sturmschäden sind grundsätzlich über die Teilkasko abgedeckt. Solltest du aber jemanden für den Ziegel haftbar machen können, dann müsste entweder seine Privathaftpflicht als Eigentümer eines Selbstbewohnten Einfamilienhauses zum tragen kommen oder aber seine Wohngebäudeversicherung im Bereich Sturmschaden.
Gruß Chris