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Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 12:56
von iBot
Hallo!

wie einige wissen werde ich ab März versuchen aktiv meinen Zetti zu verkaufen. Vorher muss er aber mal zum TÜV.

Derzeit ist er "vorübergehend Stillgelegt", d.h., die Plaketten des Landkreises sind abgekratzt. Ich möchte ihn auch eigentlich gar nicht mehr regulär anmelden, da dies für ne einfache Fahrt zum TÜV zuviel Kosten verursacht.

Gestern hab ich nun gehört, dass man angeblich ausschließlich für die Fahrt zum TÜV/Dekra und zurück mit dem alten, nicht mehr zugelassenen Kennzeichen fahren darf um dort die Haupt- & Abgasuntersuchung vornehmen zu lassen.

Hat das jemand von euch schon mal gemacht bzw. stimmt das wirklich?


Sonnigen Sonntag,
Tobi

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 13:11
von hawky007
Hallo, die Antwort ist ganz klar nein! Verwechsel das nicht mit der direkten Fahrt zur Zulassungsstelle, im gleichen Landkreis und mit den
dazugehörigen Kennzeichen.
Für die Fahrt zum TÜV brauchst du entweder Überführungskennzeichen oder Rote Nummern!

Viele Grüsse Micha :bmw: :D

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 13:25
von Zetti328
Hol Dir ne Tageszulassung an Deinem Strassenverkehrsamt . Ist das gelbe Schild , kostet nicht die Welt .
Andere Möglichkeit ein Autohaus und fragen ob Du mal die Rote Nummer haben darfst .....ist aber unwahrscheinlich das sie diese raus rücken ...


Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 13:45
von zettdrei11
Wie schon erwähnt geht es so nicht, die Kurzkennzeichen sind 5 Tage gültig, kläre es aber vorab mit Deiner Versicherung wie teuer das werden soll..bei der öffentlichen ist es kostenlos wenn das Fahrzeug anschliessend wieder zugelassen wird, ansonsten wird es ca 100.-€ kosten, das habe ich gerade hinter mir da ist eine Zulassung und Ambeldung günstiger denn die Schilder hast Du ja. Es hängt aber wie gesagt von Deiner Versicherung ab.

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 14:16
von Gerald65
Man kann mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren, wenn eine aktuelle Doppelkarte von der Versicherung vorliegt und das Fahrzeug dann auch zugelassen wird. Trifft aber in deinem Fall auch nicht zu.

Wie wäre denn die Möglichkeit, das Teil auf einen Anhänger zu stellen? Guck dich doch mal in deinem Bekanntenkreis um, ob Zugfahrzeug / Anhänger vorhanden sind? 8)

Viele Grüße
Gerald

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 14:35
von zettdrei11
Gerald65 hat geschrieben:Wie wäre denn die Möglichkeit, das Teil auf einen Anhänger zu stellen? Guck dich doch mal in deinem Bekanntenkreis um, ob Zugfahrzeug / Anhänger vorhanden sind? 8)
Viele Grüße
Gerald


Genau das habe ich hinter mir, unser Tüv sagte nein dazu da das Fahrzeug so nicht abgenommen wird, mit Kennzeichen sei Pflicht-erkundige Dich vorher bei Deinem Tüv sonst ist ein tag pfutsch...

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 14:53
von Gerald65
Ich arbeite beim TÜV. Da gibt es rote Pappen, die gegen eine Gebühr angebracht werden und fertig. Ist auf jeden Fall billiger als die Kurzzeitkennzeichen.

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 24.02.2008 15:09
von Rubi69
Noch eine Alternative:

Wenn du zu dienem Versicherungsfred einen guten Draht hat, dann überlässt er dir vielleicht auch kostenlos ein Kurzzeitkennzeichen (dies muss er aber nicht).
Wenn du z.b. dann das kommende Fahrzeug bei denen zulässt, ist dies oft ein sehr gutes Argument so ein Schild auch ohne Entgelt zu bekommen.

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 25.02.2008 20:48
von iBot
danke für eure Infos!

Hab heut mal beim TÜV und zur Sicherheit bei der Dekra angerufen und beide gaben mir die selbe Auskunft:

Ja, man darf mit nicht zugelassenen Fahrzeug, aber mit dem Kennzeichen, dass zum Auto gehört + einer Deckungskarte der Versicherung zur Haupt- & Abgasuntersuchung fahren.

Ich hoff jetzt einfach mal, dass diese Auskunft richtig ist und werd's auch so handhaben ...


Gruß,
Tobi

Re: Ohne Zulassung zum TÜV?

BeitragVerfasst: 03.03.2008 15:40
von Insolvenzprofi
zettdrei11 hat geschrieben:Wie schon erwähnt geht es so nicht, die Kurzkennzeichen sind 5 Tage gültig, kläre es aber vorab mit Deiner Versicherung wie teuer das werden soll..bei der öffentlichen ist es kostenlos wenn das Fahrzeug anschliessend wieder zugelassen wird, ansonsten wird es ca 100.-€ kosten, das habe ich gerade hinter mir da ist eine Zulassung und Ambeldung günstiger denn die Schilder hast Du ja. Es hängt aber wie gesagt von Deiner Versicherung ab.


hi dirk, gut dass du deinen beitrag geschrieben hast, denn normalerweise denken viele (so wie ich vorher) acht das kostet nix....

die 5 tage haben mich 97,10 EUR gekostet

die verdienen ein schweinegeld mit den 5 Tage kennzeichen, das ist echt der oberkracher und total unverfrohren!

Grüße
inso