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2 Jahre stillgelegten Z3 kaufen?

Verfasst:
02.09.2004 19:40
von Aldo
Hallo zusammen,
bei einem örtlichen Nicht-BMW-Händler steh tein Z3, der BJ 200 ist mit erst 20000 km, s. Thread weiter unten Z3 2,8, 20000km, BJ2000. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Zetti aus einer Zwangsversteigerung stammt und danach 2 Jahre stillgelegt war. Wartungsheft ist nicht vorhanden, der Händler hat aber Ölwechsel und die anderen Flüssigkeiten gewechselt. Würdet ihr das Auto kaufen, mit neuem Serviceheft udn dann den ersten richtigen 20-Tsd-er beim Freundlichen machen lassen? Ist das Serviceheft irgendwie bei Nuewagen "fahrzeuggebunden", mit eingeprägter Fahrgestellnummer oder so? Ich glaube den Kilometerstand, da der Motorraum nagelneu aussieht (nicht dampfgestrahlt oder so), und die Bereifung aus
KW in 99 stammt. Erster Gang hakelt minimal, aber das ist für meien Empfinden nicht BMW-unnormal.
Danke für eure Antworten!
Grüsse, Steffen

Verfasst:
03.09.2004 09:06
von Flasher
ist mit vorsicht zu geniessen. ich würde einen experten mitnehmen, der mittels laptop und interface die motorensteuerung checkt. da kommt manchmal viel zum vorschein.
kein serviceheft ist tragisch. der kann alles mögliche am auto rumgeschraubt haben, vor allem aber am tacho / km-zähler.
hände weg, würd ich mal sagen.

Verfasst:
03.09.2004 11:13
von kuci
hi,
wegen den KM stand, da gibts doch so einen trick das man den richtigen zustand rausbekommt! hab den mal irgentwo gelesen, aber finde den nicht mehr, und im kopf hab ich den auch nicht mehr
MfG kuci

Verfasst:
03.09.2004 12:36
von Aldo
Hallo,
danke für die Info! Kennt jemand den Kniff, wie man den tatsächlichen Kilometerstand rausbekommen kann? Geh davon aus, dass der angezeigte stimmt, aber man weiss ja nie ...
TIA,
Steffen

Verfasst:
03.09.2004 19:21
von Jenny1979
Ich würde der Sache auch mit Skepsis begegnen ... ist zwar nicht ausgeschlossen, aber schon unüblich oder merkwürdig, wenn so ein Auto einfach 2 Jahre stillgelegt in irgendeiner Ecke rumsteht. Und wenn jemand so ein Auto bei einer Zwangsversteigerung günstig schießt, dann läge es doch irgendwie nahe ihn entweder selber zu fahren oder schnellstmöglich zu verkaufen.
Interessant wäre sicherlich auch zu erfahren, ob der Original-Fahrzeugbrief noch vorhanden ist. Ich bin mir, was die Fristen betrifft nicht ganz sicher (aber irgendwer weiß es sicherlich) nach welcher Zeit ein neuer Brief ausgestellt wird. Dann ist es leider nicht mehr gut nachvollziehbar, bei welchen und wie vielen Vorbesitzern das gute Stück seine 20tkm verbracht hat. Vielleicht stammt er aus einem Leasing- oder Mietgeschäft, bei denen Autos leider häufig nicht besonders gut behandelt werden?
Jenny

Verfasst:
04.09.2004 00:39
von achim
Finger weg von dieser

Sache!!
Der Verkäufer hat Dir eine orginal Fahrzeigbrief auszuhändigen ,ansonsten gehört Dir das Fahrzeug nicht auch wenn Du bezahlt hast.
Das ist eine ganz windige Angelegenheit.
Geh für ein par Euros mehr zum BMW Händler


Verfasst:
04.09.2004 07:11
von Aldo
Schon klar, ohne Originalbrief kaufe ich das gute Stück nicht. Für mich ist halt das entscheidende Kriterium der KM-Stand: beim Freundlichen kostet ein Fahrzeug ohne DSC (nur ASC) und 60 000 km dasselbe wie hier einer mit DSC und 20000. Wer kauft denn in 3, 4 Jahren ein Fahrzeug mit dann wahrscheinlich 130, 140 Tsd km?
Gruss, Steffen

Verfasst:
04.09.2004 10:55
von Jenny1979
Nein, ich glaube Ihr habt mich da falsch verstanden. Vielleicht habe ich micht mit "Original" auch etwas unglücklich ausgedrückt. Soweit ich informiert bin, wird nach einer längeren Stillegung (gepaart mit abgelaufenem TÜV ??) bei der Wiederzulassung der ursprüngliche Brief eingezogen und vernichtet und ein neuer ausgestellt. Das ist dann natürlich auch ein Originaler, aber Einträge aus dem ursprünglichen Brief sind nicht mehr erkennbar.
Jetzt würden mich die genauen Bedingungen jedoch auch interessieren!
Jenny

Verfasst:
04.09.2004 12:27
von Gerald65
Also nach einer Frist von 18 Monaten Stilllegung wird der Brief ungültig. Zur Wiederzulassung muß eine Vollabnahme beim TÜV oder der je nach Land einer anderen Prüfstelle erfolgen. Mit diesem Gutachten und dem alten Brief geht's zum Straßenverkehrsamt und dort gibt es einen neuen Brief. Wer pfiffig ist, kopiert vorher den alten Brief, um einen Nachweis über die Vorgeschichte des Wagens zu haben.
So ist der rechtliche Weg. Die wirkliche Kilometerleistung kann man mit über die Datenschnittstelle mit einem entsprechendem Laptop auslesen, da km in mehreren Speichern abgelegt wird.
Gruß Gerald

Verfasst:
04.09.2004 12:41
von Aldo
Hallo,
danke für Eure Antworten. Fakt ist: der originale Brief ist da, 1 Vorbesitzer (natürliche Person). Auto wurde 01/00 zugelassen und sogar 06/01 (!!!) abgemeldet, Ölwechsel hat Mitet 2003 stattgefunden, darin sehe ich kein Problem. Damit sind für mich auch 20000 km Laufleistung plausibel. Inspektionsheft ist nicht da, wurde jetzt aber von Händler bestellt. Airbaglampe war Problem mit Gurtstraffer und wird behoben. Mein Plan ist, das Auto zum Check zum BMW-Händler zu bringen, dort die erste richtige Inspektion machen zu lassen. Wenn der sagt, alles soweit ok, dann würde ich zuschlagen.
Grüße, Steffen