Tuning - Versicherungschutzwegfall

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Tuning - Versicherungschutzwegfall

Beitragvon Red Angel » 27.05.2007 17:16

Hallo,

habe soeben ein interessantes Urteil des OLG Koblenz gelesen, von dem
viele im Forum betroffen sein können, und zwar geht es um den Wegfall
des Vollkasko-Versicherungsschutzes bei getunten Fahrzeugen.
Im geschilderten Fall war die Bereifung geändert, Spurverbreiterung
10 mm VA, 15 mm HA, Tieferlegung und Leistungsteigerung.
Das Gericht entschied, dass damit eine Gefahrerhöhung vorliege, die zu
einer höheren Prämieneinstufung führen könne. Der Versicherte muss
dies anzeigen, weil das dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Risikogefüge sich ändere. Den Kausalitätsgegenbeweis muss
der Versicherte führen, wenn er die Versicherung wegen Vollkasko in
Anspruch nehmen will (was, wie wir Versicherungen kennen, nur sehr schwer
möglich sein wird).

Dies bedeutet also für die "no risk"- Tuner-Fraktion, alle Tuningmaßnahmen der Versicherung zu melden, um nicht das Risiko
der Leistungsverweigerung einzugehen.

Trotzdem wünsche ich allen noch ein schönes Rest-Pfingsten und
etwas Sonne, damit der Zetti mal wieder an die Luft kommt.

bis dann
Jürgen
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Re: Tuning - Versicherungschutzwegfall

Beitragvon GodlikeZ » 27.05.2007 17:45

is doch nix neues dass man sowas der versicherung meldet. hab ich vor 10 jahren bei meinem ersten auto schon gemacht.
ich lass von meinen autos immer wertgutachten erstellen. die versicherung bekommt das dann, sieht genau was gemacht ist und evtl. zusätzlich versichert werden muss (hifi) bei ner guten versicherung bleiben die beiträgt relativ gleich. bei denen kann man ja auch handeln wie auf nem basar ;)
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Re: Tuning - Versicherungschutzwegfall

Beitragvon AlpineZ3 » 30.05.2007 13:04

Hallo Jürgen,

guter Hinweis, wenn auch nicht so ganz neu. Die ABE eines Kfz erlischt doch teilweise schon dann ,wenn z.B. ungeprüfte Sonnenschutzfolie an die Windschutzscheibe geklebt wurde :enraged: .

Hingegen muss man an dieser Stelle sagen, dass mit der EU auch für uns viele Erleichterungen kamen, z.B. kann man heute mit einer EG-Betriebserlaubnis meist Anhängerkupplungen ohne TÜV und Eintrag in die Papiere montieren - nicht gerade am Z3 :oops: ...

Dennoch, hin und wieder kann so ein Hinweis wie von Dir nützlich sein.
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Re: Tuning - Versicherungschutzwegfall

Beitragvon hoagie » 31.05.2007 08:55

In Jürgens Hinweis ging es nicht um ein erschlöschen der Betriebserlaubnis! Die Versicherung muß laut diesem Urteil schon dann nicht mehr zahlen, wenn alles abgenommen und eingetragen ist, sie davon aber nichts weiß.

Aber soweit ich's verstanden habe, gilt mindestens noch der Haftpflicht-Schutz (und sogar Teilkasko?)

Wäre ja mal interessant zu wissen, ob man im Falle eines Unfalles den Unterschied Voll- zu Teilkasko wieder zurückbekommt ;)
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