Hallo,
habe soeben ein interessantes Urteil des OLG Koblenz gelesen, von dem
viele im Forum betroffen sein können, und zwar geht es um den Wegfall
des Vollkasko-Versicherungsschutzes bei getunten Fahrzeugen.
Im geschilderten Fall war die Bereifung geändert, Spurverbreiterung
10 mm VA, 15 mm HA, Tieferlegung und Leistungsteigerung.
Das Gericht entschied, dass damit eine Gefahrerhöhung vorliege, die zu
einer höheren Prämieneinstufung führen könne. Der Versicherte muss
dies anzeigen, weil das dem Versicherungsvertrag zugrundeliegende
Risikogefüge sich ändere. Den Kausalitätsgegenbeweis muss
der Versicherte führen, wenn er die Versicherung wegen Vollkasko in
Anspruch nehmen will (was, wie wir Versicherungen kennen, nur sehr schwer
möglich sein wird).
Dies bedeutet also für die "no risk"- Tuner-Fraktion, alle Tuningmaßnahmen der Versicherung zu melden, um nicht das Risiko
der Leistungsverweigerung einzugehen.
Trotzdem wünsche ich allen noch ein schönes Rest-Pfingsten und
etwas Sonne, damit der Zetti mal wieder an die Luft kommt.
bis dann
Jürgen