Hallo Firebolt!
Was fährt dein Freund denn für ein Auto einen Golf I oder einen alten Daimler von 1930 ?!
Ich habe einfach mal unseren lieben Sven zitiert:
ZZZven hat geschrieben:Eine Persenningpflicht besteht nur, wenn von dem heruntergeklappten Verdeck oder seinen Teilen (Gestänge, Verdeckhaken o.ä.) eine Gefährdung ausgeht, was beim Z3 definitiv nicht der Fall ist. Anders war es z.B. beim Golf I (Erbeerkörbchen), dort konnte man sich an den abstehenden Verdeckhaken leicht verheddern und es gab ein gewisses Gefährungspotential und somit bestand auch Persenningpflicht. Diese war dann auch entsprechend in den Papieren vermerkt.
Aus der Suche:
https://www.z3-roadster-forum.de/phpBB2/ ... licht+golf
Ergo, die Persenning ist keine Pflicht, sieht aber super aus und schützt dein Verdeck vor fiesen Scheuerstellen am Verdeck...
Auch für mich ist es unmöglich immer die Persenning zu montieren, da man an der Ampel ja nicht den Kofferraum aufmacht.
Nizzze evening,
Volker