So einfach isses nicht...
Ein Tagfahrlicht muss eine Zulassung als Solches haben (e-Nr. und bestimmtes Kürzel). Die hat die Seitenmarkierungsleuchte nicht, sondern nur eine Zulassung als Seitenmarkierungsleuchte. Also solche darf sie nur in Verbindung mit Schluss- und Begrenzungsleuchten leuchten, nicht aber allein und zu anderem Zweck
Ich hab an meinem E46 die Fernlichter als TFL codiert (gedimmt, US-Version). Hatte Glück bei der HU. Habs vergessen vorher auszucodieren und der TÜVer hats nicht gemerkt (oder ignoriert)

Ist aber ebenso nicht erlaubt.
Gruß Steffen