Umlackierung

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Umlackierung

Beitragvon Zettjag » 30.09.2020 22:26

hallo zusammen,

mal ne doofe frage:

wenn ich meinen Z3 komplett in eine andere außenfarbe umlackiere, muss dann auch der fahrzeugschein beim straßenverkehrsamt entsprechend abgeändert werden? :?:

bei folierungen weiß ich, dass eine änderung nicht erfolgt, weil ja der ursprüngliche lack noch unter der folie ist.
aber wie sieht es bei einer lackierung in einer anderen farbe aus?

viele grüße
rolf
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Re: Umlackierung

Beitragvon John57 » 30.09.2020 23:15

Mir ist nicht bekannt dass man ne Umlackierung melden muss,das habe ich noch nie gehört.
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Re: Umlackierung

Beitragvon uwe-333 » 01.10.2020 07:48

Bei mir war nix erforderlich. Wenn das so wär, dann hätte der TÜV bestimmt scho gmeckert.
Einzig der ADAC frägt immer nach. Hab oft schon geantwortet:"Wenn ihr gleich kommt, dann isser noch Grün" :lol:
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Re: Umlackierung

Beitragvon OldsCool » 01.10.2020 08:33

Laut gockel soll man das bei der nächsten Ummeldung etc. (also wenn man neue Papiere bekommt) berichtigen lassen. Verwiesen wird auf die FZVO. Dort steht aber immer nur etwas über die "vom Hersteller aufgebrachte Farbe". Mein Fazit: Kann, muss nicht

Gruß Steffen
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Re: Umlackierung

Beitragvon Murdock » 01.10.2020 11:08

Im letzten Absatz wird Bezug auf alle anderen Änderungen genommen, also Änderungen außerhalb der Punkte 1 bis 11.
Demnach muss die Änderung der Farbe mitgeteilt werden wenn sich die
Zulassungsbehörde mit der Zulassungsbescheinigung befasst, z.b. bei Änderung der Wohnanschrift.



Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3 auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:
1.
Änderungen von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
2.
Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3.
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4.
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5.
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6.
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7.
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8.
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9.
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsbeschränkungen auswirken,
10.
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11.
Änderungen, deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen. Verpflichtet zur Mitteilung ist der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser. Die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommen die nach Satz 3 Verpflichteten ihrer Mitteilungspflicht nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Verpflichtung den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, dessen Betrieb nach Satz 5 untersagt wurde, nicht anordnen oder zulassen.
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Re: Umlackierung

Beitragvon OldsCool » 01.10.2020 11:24

Danke Murdock! Ich hab auf die Schnelle nur nach "Farbe" durchsucht :thumpsup:
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Re: Umlackierung

Beitragvon John57 » 01.10.2020 12:43

Ich denke das kann man entspannt sehen,kann mein Auto ja so oft umlackieren wie ich will.
Ich hab auch noch nie erlebt dass ich beim ummelden oder so nach der Farbe gefragt wurde.
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