Hallo Hoschi,
Danke für die Bilder. Aber ehrlich gesagt bin ich nun auch nicht schlauer
Dein Z3M Baujahr 2/98 und meiner von 8/98 sind beide ohne Wagenheber. Der von Werner mit Bj. 6/98 hat einen Wagenheber drin. D.h. dann würde die Theorie von skifxj nicht ganz stimmen, dass die M-Roadster bis Ende 99 mit und danach ohne Wagenheber ausgeliefert wurden.
Vielleicht gab es das Paket generell nur optional und nach 1999 dann gar nicht mehr. Für optional würde sprechen, dass der M ja eh kein Ersatzrad hatte und man unterwegs mit dem Wagenheber und Radbolzenschlüssel nicht viel anfangen konnte.
Ich will das Thema hier auch nicht überstrapazieren. So ein Wagenheber ist ja nicht überlebensnotwendig im M. Mir ging es nur darum zu klären ob da einer reingehört oder nicht. Habe halt gerne die Sachen komplett die zu einem Fahrzeug im Auslieferzustand gehörten solange sie noch beschaffbar sind. Wenn ich das Auto in 20 Jahren mal verkaufen sollte will ich mir vom Käufer nicht das Genöle anhören ".
.. da fehlt ja der Wagenheber !!!"
@Daniel: Ich gehöre auch zu der EZ Fraktion. Also denjenigen die gewohnheitsmässig das EZ Datum beim Baujahr eingetragen haben
Habe das aber nach deinem Hinweis gleich berichtigt