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Wiederzulassung - jedoch TÜV inzwischen abgelaufen

BeitragVerfasst: 26.03.2006 13:27
von Jacky3.4
Hallo

hoffe ihr könnt mir helfen. Bin neu hier im Forum und erst seit letztem Sommer stolze Besitzerin eines Z3 :D

Und zwar geht's um folgendes. Habe meinen Wagen über den Winter stillgelegt. Nun ist im Januar der TÜV abgelaufen.
Die Dame beim Straßenverkehrsamt meinte, ich könnte mit meinen entwerteten Kennzeichen zum TÜV fahren - ich bräuchte lediglich eine entsprechende Bescheinigung meiner Versicherung, dass mein Wagen auch versichert sei.
Die "Experten" von der Servicehotline meiner Versicherung meinten nur, dass sie sowas noch nie gehört haben und haben mir kurzerhand zwei Doppelkarten zugeschickt. Eine um mir ein Kurzzeitkennzeichen zu holen.

Kennt sich damit irgendjemand aus??

BeitragVerfasst: 26.03.2006 15:56
von Gerald65
Hallo Jacky3.4,

die Tante beim Strassenverkehrsamt hat Recht. Du kannst im Rahmen des Zulassungsverfahrens mit den entstempelten Kennzeichen und der Doppelkarte zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren. Das geht sogar mit neuen noch nicht gestempelten Kennzeichen. Dabei muß man erst zum SVA, um sich die Kennzeichen zuteilen zu lassen, und dann darf man das Fz. mit diesen "leeren" Kennzeichen zum TÜV und zum SVA bewegen.

Gruß aus BS

Gerald

Hallo!!

BeitragVerfasst: 30.03.2006 18:15
von Jacky3.4
danke erstmal für die schnelle Antwort.
Hab meinen Zetti heute endlich wieder zugelassen - jetzt kann die Saison starten :D

BeitragVerfasst: 30.03.2006 21:11
von Gerald65
Jo, fehlt nur noch das richtige Wetter. Als ich meinen Kleinen am Wochenende aus dem Winterlager geholt habe, bin ich die ganzen 110 km offen gefahren (es war herrlich) :lol: , aber seit Montag haben wir hier nur Mistwetter. :cry:

BeitragVerfasst: 31.03.2006 12:49
von Alex N
Wie ist das eigentlich dann mit einem Saisonkennzeichen 04/10?
Die Hauptuntersuchung ist aber in 03 fällig!

Fahre ich dann am ersten Tag 04 zum Gutachter ohne "TÜV"?

Gruß
Alexander

BeitragVerfasst: 31.03.2006 14:13
von smilefreak
Das ist kein Problem! Du hast 2 Monate Zeit diese nachzuholen.
Ein Verwarngeld gibt es erst wenn du 2 Monate über die Frist bist! Also kannst gnaz beruhigt im April zum TÜV fahren :mrgreen:

BeitragVerfasst: 31.03.2006 15:04
von Gerald65
Und noch besser: Die neue Plakette wird dann auf den ersten Monat der Zulassung geklebt, das heißt auf April! :wink:

BeitragVerfasst: 02.04.2006 18:14
von Jacky3.4
Stimmt - ich war auch erstaunt, dass ich das nä. mal erst wieder in 03/08 losmuß. Dachte erst, dass auf Januar rückdatiert wird.