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Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 19.05.2017 12:27
von uwe-333
Auslöser: Kaum war meine Frontscheibe erneuert und mit Chromrahmen verschönert worden, gab es gestern wieder einen mortz Schlag. Da ich den LKW nur sehr langsam überholte, hätte ich mir eigentlich seine Autonummer locker merken können. Aber, meine Schnellcheck während der Fahrt ergab, dass ich scheinbar mal wieder Glück hatte.
Erst zu Hause bemerkte ich eine mortz Steinschlag rechts oben, aussen, nur 3cm von der A-Säule. Zwischenzeitig hat sich ein ca. 25cm langer Riss gebildet.(Brauche nun schon die 5. oder 6. Frontscheibe :enraged: )
Nun meine Frage: Hätte ich den Halter des LKW eigentlich haftbar machen können?

Natürlich habe ich hier im Forum schon gesucht und diesen Beitrag gefunden:
Toni hat geschrieben:Teilkasko zahlt Schaeden durch Silvesterraketen
... Sie kommt dann fuer die Reparatur auf, wenn der Verursacher eines Lack- oder Brandschadens nicht ermittelt werden kann. Ist der Taeter dagegen bekannt, muss dieser zahlen. Daher empfiehlt es sich ... bei der Polizei anzuzeigen.


Wer hat schon Erfahrungen mit solch einer Anzeige geben .."Bekannt"?
Denn beweisen kann man es ja nicht und könnte grundsätzlich jede "Autonummer" bezichtigen, die man an diesem Tag auf der BAB zwischen X und Y überholt hat :oops:

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 19.05.2017 12:59
von ttz
Ich hatte diese Frage auch schon Mal vor einiger Zeit recherchiert.
Ergebnis: nein
Zählt zu den allgemein akzeptierten Risiken.
Da müsstest du schon Vorsatz nachweisen können.

Ich fahre viel im Außendienst mit Firmenwagen, Gott sei Dank, ich habe jedes Jahr eine Frontscheibe zu ersetzen.
Leider.

Grüße
Hans

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 19.05.2017 13:38
von uwe-333
Dankeschön Hans, das ist genau die Antwort, die ich mir erhoffte :2thumpsup:
... freue mich sehr, dass ich sie so schnell erhalten habe!

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 19.05.2017 13:43
von klein170478
Im nachhinein schwierig. Aussage gegen Aussage.
LKW oder Fahrzeug anhalten. Polizei. Schaden aufnehmen. Dann Versuicherung einreichen.

Und selbst dann ist es schwierig.
Hat bei mir damals nur funktioniert da der LKW Fahrer alles bestritten hatte, aber als Beweiss bei Ankunft der Polizei noch genug Dreck im Zwillingsreifen vorhanden war um meine Aussage zu bekräften.

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 12:10
von uwe-333
klein170478 hat geschrieben:Im nachhinein schwierig. Aussage gegen Aussage.
LKW oder Fahrzeug anhalten. Polizei. Schaden aufnehmen.

Danke für deinen Erlebnis-/Erfahrungsbericht, Carsten.
Versuche mir grad vorzustellen, wie ich den LKW hätte mit Zetti stoppen können :lol:
Die Autobahnpolizei hätte mir bestimmt danach dazu gratuliert, aber bestimmt auch den Vogel gezeigt :mrgreen: :pssst:
"Aussage gegen Aussage" und allgemeines Risiko als Verkehrsteilnehmer wäre geblieben ...

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 20:01
von WernerBastian
Hi,

entscheidend ist ob der Stein von der Ladefläche auf dein Auto geflogen ist (oder sein könnte). Sein könnte deshalb, weil ein LKV der z.B. Steine, Kies usw. geladen hat, auch wenn er durch seinen Reifen Steine hochschleudert nicht beweisen wird können, dass sie nicht von seiner Ladefläche kamen.
Ich habe in einem solchen Fall meine komplette Motorhaube neu bekommen.
Bei einem Speditions-LKW ist i.d.R. nichts zu holen.

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 21:27
von Mach2.8
es geht auch anders:
Meine Frau überholt ein Kfz, besetzt mit Frau, 3 Kids und Hund.
Der Hund tobt im Auto rum, kein Kind ist angeschnallt. Die Frau tuckert in Schlangenlinien zwischen 40 und 60km/h auf der Landstraße rum.
Ein paar km vorher war eine Baustelle.
Die Frau kennt einen Polizisten, der macht Zeuge. Hat aber an dem Tag keinen Dienst und ist nachweislich woanders.
Meine Frau ist ca. 30 Min Zuhause, es klingelt. Die Polizei in Uniform steht vor der Tür und möchte einer Anzeige nachgehen. Durch den Überholvorgang in der Baustelle hat das Kfz Steinschläge in Scheibe, Tür und Motorhaube. Die Versicherung meiner Frau schickt einen Gutachter. Der sagt, die Steinschläge sind allesamt uralt und die Versicherung wird sowas nicht bezahlen. Ich schreibe eine Stellungnahme incl. Gutachten. Es kommt zur Gerichtsverhandlung. Die Frau mit Kind und Hund hat ja viel Verantwortung und mit Hilfe eines amtlichen Zeugen Recht. Auf Hinweis meinerseits auf die Fakten sagt der Richter: Sie sollten sich glücklich schätzen, dass er von einer Maßregelung oder Anzeige absieht, es ist wohl sehr dreist den Vorgang in seiner Richtigkeit anzuzweifeln. Dazu noch eine Zeugenaussage einer Amtsperson anzuzweifeln.
Diese dreiste Person hat ein renoviertes Kfz auf Kosten meiner Frau bekommen (Versicherungsbeitrag hochgestuft)

Das war in meinem Leben nicht der einzige Vorfall, der mich an diesem "Rechtsstaat" zweifeln lässt.

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 22:06
von OQ3
Hast du keinen Rechtsanwalt gehabt?

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 22:14
von Mach2.8
Doch, aber kein Richter wird einem Polizisten Lüge unterstellen. Schon garnicht wenn sich das Mittagessen verspäten würde. Da wird schon mal abgekürzt und keine Revision zugelassen. Ist ja nur Bagatelle, er verstand eh nicht was der Aufwand sollte, wird ja eh bezahlt, von der Allgemeinheit natürlich.......
Detail noch: meine Frau war alleine, die anderen zu viert und dazu noch Kids. Verantwortung eben und deshalb glaubwürdiger so der Richter.

Re: Steinschlag, Fremdverschulden, Haftung

BeitragVerfasst: 20.05.2017 22:22
von OQ3
Dann hast du einen von den (vielen) unfähigen RAs gehabt.
Das ist leider, neben der tlw merkwürdigen Rechtssprechung, das größere Übel für Otto Normalverbraucher.