M Roadster aus den Niederlanden

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M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon amoecker » 17.01.2016 23:28

Hallo zusammen,
bin nachwievor auf der Suche nach einem guten M Roadster! Nun bin ich auf der Suche auf 2 interessante M Roadster gestoßen, die für mich preislich ok sind und die ich mir evtl anschauen möchte! Nun aber erst meine Fragen an euch:
Was habe ich bei Fahrzeugen aus den Niederlanden zu beachten? Wo könnte es Schwierigkeiten geben? Worauf muss ich besonders achten?
Hier einer von beiden, die für mich in Frage kommen!
http://www.premiumclassics.nl/index.php/news/474/21/BMW-Z3-M-Roadster-Cosmoszwart-Alarm-Airco.html
Danke für eure Antworten!
amoecker
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon klein170478 » 19.01.2016 16:08

Der Händler ist bekannt. Nicht der günstigste aber dafür gute Autos.

Grundsätzlich gilt: Die deutsche Mehrwertsteuer fällt beispielsweise an, wenn Sie das Auto importieren.

Sollten Sie beabsichtigen, ein Auto in Holland zu kaufen, müssen Sie daran denken, dass Holland zwar in der EU liegt, aber dass der freie Warenverkehr in der EU nicht für Autos gilt.
Kaufen Sie Autos aus Holland und transportieren diese nach Deutschland, so wird keine Zollgebühr fällig, weil Holland ein EU-Land ist.
Bleibt das Auto in Holland, müssen Sie zuzüglich des Preises die holländische Mehrwertsteuer zahlen. Transportieren Sie das Auto nach Deutschland, so bekommen Sie die holländische Mehrwertsteuer erstattet, müssen aber die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Die deutsche Mehrwertsteuer beträgt 19 % des Kaufpreises.
Sie bekommen das holländische Auto nur über den TÜV, wenn Sie es umbauen lassen. Die Straßenverkehrsordnung hat in Deutschland andere Anforderungen an Autos, als es in Holland der Fall ist. Im Gegensatz zu Holland ist in Deutschland vorgeschrieben, dass die Leuchten stufenreguliert werden müssen. Das Auto muss auch eine dritte Bremsleuchte haben, um zugelassen zu werden.
Sie sollten vor dem Kauf von Autos aus Holland unbedingt die Händlerpreislisten prüfen, um so zu erfahren, ob der Listenwert unter dem Wert in Deutschland liegt. Danach sollten Sie die Kosten für die Umrechnung des Autos und die deutsche Mehrwertsteuer zu dem Preis hinzurechnen. Der Kauf lohnt sich nur dann, wenn er immer noch unter dem deutschen Preis liegen sollte.

Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity).

Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (z.B. Dänemark, Niederlande) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Am besten fragen Sie den Händler, ob er Ihnen bei der Beschaffung der entsprechenden Kennzeichen behilflich sein kann.
Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist.
Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für die Benutzung im Ausland und somit auch nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nach Deutschland vorgesehen

Bei Ihrer Zulassungsstelle müssen Sie regelmäßig folgende Papiere vorlegen:
Personalausweis oder Reisepasselektronische Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer WahlOriginalkaufrechnung oder Kaufvertragausländische FahrzeugpapiereCOC (EU-Typengenehmigung)SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerMitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck üblicherweise bei der Zulassungsstelle direkt erhältlich)
Die Neufahrzeuge, für die es noch keine COC gibt, müssen nach wie vor zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei der technischen Prüfstelle, z.B. TÜV oder DEKRA, vorgeführt werden. Je nach Übereinstimmung der technischen Daten werden dafür zwischen 50 bis 150 EUR gefordert. Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 erhalten Sie schließlich von der Zulassungsstelle ausgehändigt

Wenn Sie ein Neufahrzeug gekauft haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung zu dem für Sie zuständigen Finanzamt gehen und dort die 19 %ige deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Dazu wird Ihnen das Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis errechnet.
Nach der EU-Definition gilt ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon ralfistmeinbruder » 19.01.2016 16:49

amoecker hat geschrieben:Was habe ich bei Fahrzeugen aus den Niederlanden zu beachten?

Die Anhängerkupplung sollte demontierbar sein. :mrgreen: :pssst:
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon norbertzzz » 19.01.2016 20:34

Die Anhängerkupplung sollte demontierbar sein. :mrgreen: :pssst:[/quote]

:thumpsup:
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon Z300 » 30.01.2016 17:20

Meine Erfahrung nach ist es relativ einfach ein Auto aus die Niederlande zu importieren da die EU COC das schon geregelt hat das es für Zulassung in ganz Europa ausreicht. Außerdem kommt das Auto ursprünglich aus Deutschland (801 und 879 im Anzeige). Sollte problemlos gehen mit Kurzzeitkennzeichen aus die Niederlande. Nachher zur HU/AU und Kennzeichen beantragen.

Habe selber 2 Autos und ein Wohnwagen ohne Probleme rüber geholt.
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon Klassiker » 31.01.2016 11:42

Beim kauf meines e28 aus Litauen brauchte ich beim Tüv/Vollabnahme, gar nichts, das Typenblatt hatte er im PC.
Bei der Zulassung habe ich dann einen Kaufvertrag vorlegen müßen, zecks unbedenklichkeit, und die Tüvunterlagen. Sonst nichts. Keine MwSt, kein Zoll
keine anderen Gebühren. Daher glaube ich auch das es aus Niederlande genauso einfach ist.
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Re: M Roadster aus den Niederlanden

Beitragvon edwin blank » 31.01.2016 12:34

ralfistmeinbruder hat geschrieben:
amoecker hat geschrieben:Was habe ich bei Fahrzeugen aus den Niederlanden zu beachten?

Die Anhängerkupplung sollte demontierbar sein. :mrgreen: :pssst:


Hallo,

Wenn die Deutschen wieder mal alle nach Holland zur Küste fahren, sehe ich fast nur Wohnwagen und Fahrräder!
Ein Stau mit Wohnwagen auf der A2 (Venlo-Eindhoven) ist dann vorprogrammiert.
An der Tankstelle gibt es dann Stau vor die LPG-Zapfsäulen. Die Holländer fahren heute mit Bezin und Dieselfahrzeugen und heizen mit Gas.


Gruss,

Edwin
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