von klein170478 » 19.01.2016 16:08
Der Händler ist bekannt. Nicht der günstigste aber dafür gute Autos.
Grundsätzlich gilt: Die deutsche Mehrwertsteuer fällt beispielsweise an, wenn Sie das Auto importieren.
Sollten Sie beabsichtigen, ein Auto in Holland zu kaufen, müssen Sie daran denken, dass Holland zwar in der EU liegt, aber dass der freie Warenverkehr in der EU nicht für Autos gilt.
Kaufen Sie Autos aus Holland und transportieren diese nach Deutschland, so wird keine Zollgebühr fällig, weil Holland ein EU-Land ist.
Bleibt das Auto in Holland, müssen Sie zuzüglich des Preises die holländische Mehrwertsteuer zahlen. Transportieren Sie das Auto nach Deutschland, so bekommen Sie die holländische Mehrwertsteuer erstattet, müssen aber die deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Die deutsche Mehrwertsteuer beträgt 19 % des Kaufpreises.
Sie bekommen das holländische Auto nur über den TÜV, wenn Sie es umbauen lassen. Die Straßenverkehrsordnung hat in Deutschland andere Anforderungen an Autos, als es in Holland der Fall ist. Im Gegensatz zu Holland ist in Deutschland vorgeschrieben, dass die Leuchten stufenreguliert werden müssen. Das Auto muss auch eine dritte Bremsleuchte haben, um zugelassen zu werden.
Sie sollten vor dem Kauf von Autos aus Holland unbedingt die Händlerpreislisten prüfen, um so zu erfahren, ob der Listenwert unter dem Wert in Deutschland liegt. Danach sollten Sie die Kosten für die Umrechnung des Autos und die deutsche Mehrwertsteuer zu dem Preis hinzurechnen. Der Kauf lohnt sich nur dann, wenn er immer noch unter dem deutschen Preis liegen sollte.
Lassen Sie sich die im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere und die Kaufrechnung unbedingt im Original geben, da die hiesigen Zulassungsstellen keine Kopien akzeptieren dürfen! Bestehen Sie auf Aushändigung der EU-weit gültigen Typgenehmigung COC (Certificate of Conformity).
Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (z.B. Dänemark, Niederlande) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Am besten fragen Sie den Händler, ob er Ihnen bei der Beschaffung der entsprechenden Kennzeichen behilflich sein kann.
Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist.
Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht für die Benutzung im Ausland und somit auch nicht für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland nach Deutschland vorgesehen
Bei Ihrer Zulassungsstelle müssen Sie regelmäßig folgende Papiere vorlegen:
Personalausweis oder Reisepasselektronische Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer WahlOriginalkaufrechnung oder Kaufvertragausländische FahrzeugpapiereCOC (EU-Typengenehmigung)SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerMitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck üblicherweise bei der Zulassungsstelle direkt erhältlich)
Die Neufahrzeuge, für die es noch keine COC gibt, müssen nach wie vor zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei der technischen Prüfstelle, z.B. TÜV oder DEKRA, vorgeführt werden. Je nach Übereinstimmung der technischen Daten werden dafür zwischen 50 bis 150 EUR gefordert. Die fertige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 erhalten Sie schließlich von der Zulassungsstelle ausgehändigt
Wenn Sie ein Neufahrzeug gekauft haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung zu dem für Sie zuständigen Finanzamt gehen und dort die 19 %ige deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Dazu wird Ihnen das Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis errechnet.
Nach der EU-Definition gilt ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.