von foZZZy » 10.05.2014 00:57
Blödsinn!
In der Presse werden Fälle geschildert, die besagen:
Wenn man sich nicht selber als Händler einstuft, indem man z.B. ein Gewerbe anmeldet, dann ordnet einen Vater Staat frühestens dann in den Bereich Händler ein, wenn man in in einem bestimmten Zeitraum mehrere Auktionen hatte (ich hab jetzt die Details nicht mehr auf dem Schirm, kann man aber bestimmt im WWW suchen).
So wurden z.B. schon Hartz4 Empfänger damit konfrontiert, gewerbsmäßigenm Handel zu betreiben, weil sie viele Sachen bei E-Bay versteigert haben.
Die Nutzung eines Musterkaufvertrages bei der einmaligen Veräußerung eines auf einen selbst mehrere Monate lang zugelassenen Autos, zählt ganz sicher nicht zu den Kriterien, die einen zum Häöndler werden lassen.