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Persenning etwa doch Pflicht???

BeitragVerfasst: 19.05.2005 20:44
von Fuselwilli
Hallo liebe Z3-Gemeinde,

nun bin ich wirklich total verwirrt.....

In einem anderen Forum (Asche auf mein Haupt, dass ich mich dort überhaupt registriert habe :| ) habe ich einmal die Frage gestellt, ob es denn Pflicht sei, bei Fahrt mit offenem Verdeck eine Persenning darüber zu haben.

Die Antworten (es waren einige..) gingen in beide Richtungen, also ja, und nein.
En Forumsmitglied nannte die gleiche Erklärung, wie die in den hier zu findenden FAQ https://www.z3-roadster-forum.de/forum/faq.php?mode=z3#13, die Verwendung müßte, wenn vorgeschrieben, ja auch im Fahrzeugschein eingetragen sein (was sie zumindest bei mir nicht ist)...

Dagegen sprechen jedoch meiner Meinung nach zwei Dinge:

1. Am wunderschönen 1. Mai kam ich prompt in eine Verkehrskontrolle (offener Weise, Wetter war ja klasse). Der freundliche Beamte erklärte mir, ich hätte das Verdeck mit einer Persenning abdecken müssen, lies mich jedoch ohne Verwarnung laufen (oder besser: fahren), weil ich ihm glaubhaft machen konnte, nichts davon gewußt zu haben :|

2. Mit dieser Erfahrung habe ich dann meinen freundlichen Händler darauf aufmerksam gemacht, und dieser zögert nicht einen Moment und liefert mit die fehlende Persenning (die beim Kauf vor erst 5 Wochen nicht mit dabei war) kostenneutral nach :thumpsup:

Frage:
Wie im Punkt 1 beschrieben nur ein falsch informierter Beamter????

Wie im Punkt 2 beschrieben nur ein falsch informierter Verkäufer???

Wie im Punkt 2 beschrieben nur ein besonders guter Kundenservice???

Gibt es hier unter den Eingeweihten jemanden, der mir Unwissenden die eine oder andere Variante BELEGEN kann???

Hoffe sehr, ich langweile Euch nicht damit...
...und bin für wirklich fundierte Antworten sehr dankbar!!!!!

Grüße

Fuselwilli

BeitragVerfasst: 19.05.2005 21:00
von th25j
Hallo,

die Frage habe ich mir auch schon sehr oft gestellt. Ich fahre eigentlich fast immer ohne, aber ob es Pflicht ist, würde mich interessieren.

BeitragVerfasst: 19.05.2005 21:02
von actionmann
Eine Z3-Fahrerin sagte mir, erst ab 100 km/h sei es pflicht.
Jemand anderes meinte, es sei immer Pflicht.
Wüsste auch nicht, wie man es bei Möglichkeit 1 kontrollieren sollte.

BeitragVerfasst: 19.05.2005 21:02
von Heidi-Man
Das war meiner Meinung nach ein schlecht informierter Beamter.

Wenn du ein Persening draufziehen musst ist dies im Fahrzeugschein eingetragen. Das ist zum Beispiel in der Regel beim alten 1er Golf Cabrio so, da es dort auch wegen der Geschwindigkeit dann probleme ohne Persening gäbe. (hab ich mir mal sagen lassen als ich den Probanden wegen der Eintragung im Fzg-Schein fragte)

Das BMW dir das anstandslos nachliefert find ich nicht schlecht. Ich denk mein Händler hätte da gezickt wenn ich da nach ein paar Monaten gekommen wäre .... :evil:

Also Hut ab vorm Händler

TOM

BeitragVerfasst: 19.05.2005 21:05
von actionmann
Der bekannte ist KFZ-Mechaniker, ist ja auch egal, lasse mich gern eines besseren belehren.
gruß

BeitragVerfasst: 19.05.2005 21:28
von Avalonwolf
Zur Pflicht wird es, wenn es schriftlich gefordert wird (dann auch im Fahrzeugschein eingetragen).

Was bei manchen Fahrzeugen der Fall war !!!

In der Regel braucht das Dach nicht abgedeckt zu werden.

Es sei denn, durch diesen Zustand würde eine Gefahr (z.B. spitze Teile) von dem Dach ausgehen.

Aber nicht beim Z3 :D

Fazit: Wenn im Fahrzeugschein eingetragen :!:

...

BeitragVerfasst: 19.05.2005 23:21
von Boemi
Hat jemand mal eine StVO zur Hand :?:

Solange glaub' ich das mit dem Fahrzeugschein :| Bei meinem Ex-Cabrio stand es nämlich drin im Schein... bei meiner aktuellen Freundin nicht 8)

Daniel

Nachtrag:
OK, in der StVO steht dazu nix...

BeitragVerfasst: 20.05.2005 00:09
von ZZZven
Eine Persenningpflicht besteht nur, wenn von dem heruntergeklappten Verdeck oder seinen Teilen (Gestänge, Verdeckhaken o.ä.) eine Gefährdung ausgeht, was beim Z3 definitiv nicht der Fall ist. Anders war es z.B. beim Golf I (Erbeerkörbchen), dort konnte man sich an den abstehenden Verdeckhaken leicht verheddern und es gab ein gewisses Gefährungspotential und somit bestand auch Persenningpflicht. Diese war dann auch entsprechend in den Papieren vermerkt.

Ergo: Beim Z3 keine Gefahr und des keine Persenning Pflicht und diese auch nicht in den Papieren eingetragen - der Polizist hatte wirklich keine Ahnung... :?

BeitragVerfasst: 20.05.2005 00:32
von Toni
Hallo Fuselwilli,

kann der Aussage von ZZZven nichts mehr hinzufuegen ausser...

Kollege vom Trachtenverein: :thumpsdown:
Verkaeufer: :thumpsdown:
Kundenservice: :2thumpsup:

Gruss Toni

BeitragVerfasst: 20.05.2005 17:46
von Fuselwilli
Hallöle,

ich danke für die zahlreichen Antworten.....

Ich gehe dann davon aus, dass es diese Pflicht nicht gibt, werde das Verdeck auch zukünftig nicht abdecken (ist mir bestimmt zu viel "gefuddel", lege die nachgelieferte Persenning aber sicherheitshalber (für die unbelehrbaren Beamten :wink: ) in den Kofferraum.

Euch allen ein schönes WE (mit hoffentlich viel Sonnenschein) und gute Fahrt!!

Grüße

Fuselwilli