Das Wechselkennzeichen ab 2012

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Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon Rubi69 » 16.12.2011 23:30

Das Wechselkennzeichen kommt!





Am Freitag den 16 Dezember 2011 hat der Bundesrat der Verordnung für das Wechselkennzeichen zugestimmt. Das Verkehrsministerium will die Neuregelung möglichst Mitte nächsten Jahres einführen. Geplant ist, dass ein Kennzeichen für zwei Autos zugelassen wird. Es darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Steuerliche Vorteile soll es nicht geben. Ermässigungen bei der KFZ-Versicherung sind angedacht.
Ganz interessant ist der kleine Nebensatz, dass an den beiden Fahrzeugen Kennzeichen mit identischen Abmessungen verwendet werden müssen. Vor allem für die Kleinen-Kennzeichen-Fetischisten oder die Fahrer eines US-Fahrzeuges sicherlich eine nicht unerhebliche Hürde.



Nachstehend eine Zusammenfassung des ADAC:



Für welche und wie viele Fahrzeuge gibt es ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Es ist leider nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

- Saisonkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.



Wie ist das Kennzeichen gestaltet?


Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus einem gemeinsamen vorangestellten Kennzeichenteil, der mit der Zulassungsplakette am jeweils genutzten Fahrzeug angebracht wird, und einem kurzen fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil, der mit der HU-Plakette am jeweiligen Fahrzeug montiert bleibt und die letzte Ziffer des – zusammengesetzten – Kennzeichens darstellt. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.

Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.


Darf das „ruhende“ Fahrzeug auf öffentlichen Straßen abgestellt werden?


Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nur dann auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist.


Wie gestaltet sich die Versicherungsprämie für das Wechselkennzeichen?

Die Versicherungswirtschaft hat derzeit noch keine Tarife und Prämienangebote für das Wechselkennzeichen. Rechtzeitig zum Inkrafttreten der Neuregelungen ist allerdings damit zu rechnen, dass entsprechende Tarife vorliegen werden.


Welche Verwaltungsgebühren fallen an?

Es entstehen je Zulassungsantrag einmalige Kosten in Höhe von rd. € 105,-.



Die bisher vorhandenen 2 Diskussionen rund um das Thema Wechselkennzeichen wurden geschlossen, damit nicht zeitgleich in 3 verschiedenen Themen geschrieben wird


Sobald weitere Informationen vorhanden sind werden sie hier eingepflegt.



Gruss
Nico
Zuletzt geändert von Rubi69 am 17.12.2011 12:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon z411 » 17.12.2011 12:14

Leider ist die Umsetzung so seltsam, dass ich keinen Vorteil darin sehe:

Laut "Spiegel online" Stand gestern Abend muss dann weiterhin für beide Fahrzeuge die volle KFZ-Steuer bezahlt werden. Lediglich für die Versicherungsprämie können sich Vorteile ergeben..... diese schätze ich allerdings als gering ein - da die jährl. Laufleistung ja seither schon mit einfließt in die Tarife -> Wenigfahrer zahlen seither schon weniger......

Mein Fazit: für mich völlig uninteressant, weil kein finanzieller Anreiz und zudem noch unkomfortabel (Nummern umklipsen & Abstellort des abgemeldeten Fahrzeug beachten, Auto kann nicht mal schnell in der Familie ausgeliehen werden etc.....)
Auch doof, dass es z.B. nicht für PKW, Wohnmobil oder Motorrad einsetzbar ist.....

Ich bleibe also beim Saisonschildchen für den Z und dem im Unterhalt sehr günstigen T-Car - den Aufwand hätt man sich also sparen können :-)
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon eisi » 17.12.2011 16:33

Servus!

Idee = :thumpsup:
Verwaltungsakt = :enraged:
Ausführung = :thumpsdown:
Vorteile = :?:

eisi, der die DEU-Lösung sowas von beschi... findet
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon capefear » 17.12.2011 16:52

Das hat sich schon seit längerem abgezeichnet, das es grandios vermurkst wird.

Meine Gratulation an die verantwortlichen Politiker! Das habt ihr gut gemacht!

Die Zeit und das Geld für dem Beschluß hätte man sich sparen können...

:enraged: :enraged: :enraged:
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon ChrisCross » 19.12.2011 12:24

Was bringt es mir, wenn ich nur eins der Fahrzeuge bewegen kann, aber für beide quasi "gleichzeitig" Steuern zahlen soll? Ich zahle somit Steuern für die Nutzung von 2 Kfz, aber darf nur ein Fahrzeug zeitgleich nutzen. Wie schwachsinnig ist das denn bitte???
Versicherung ist gut, wenn man nur ein Fahrzeug bezahlen muss. Aber dass es das am höchsten eingestufte Fahrzeug sein muss ist auch irgendwo Blödsinn. Da sollte ein Zwischenwert ermittelt werden und das Fahrzeug dann nach diesem Wert eingestuft werden. Denn was bringt es mir, wenn ich im Alltag einen schwachmotorisierten Wagen fahre mit einer Jahresnutzung von 80% und aber den vollen und höheren Versicherungsbeitrag für meinen... ich sag mal BMW M5 ( :mrgreen: )... zahlen soll, welchen ich nur ca. 20% im Jahr nutze???

Also unter'm Strich sehe ich das Wechselkennzeichen eher als negativ an.
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon -Ry » 19.12.2011 14:34

Im Prinzip ist es ja, als haette man die klassische Winter- und Sommerauto konstellation.
Jetzt heisst es halt Regen- Sonnenauto.



@ChrisCross
Dann kauft sich jeder irgendeine Roflkiste um die Versicherung seines GT3 zu drücken. :mrgreen:

Entweder das hochstufigere Fz. wird versichert oder die fangen an nach Kilometer zu pauschalisieren.
Oder aber man darf alle paar Jubeljahre mit dem Tüvbericht zeigen wie weit welches Fahrzeug tatsächlich rollte, um prozentual die Nutzungsanteile zu berechnen.
40% der 1000Euro/Jahr für Auto A und 60% der 900Euro/Jahr für Auto B.




Über Steuer brauchen wir nicht zu Reden....wir wissen doch alle, dass irgendwann Fahrradkennzeichen/-plaketten kommen, einzig dafür Steuergelder eintreiben zu können. Unter dem Vorwand es ist zu unser aller Sicherheit.
Selbst ein Kinderriegel ist schon mehrfach besteuert bis du ihn in der Hand hast. :roll:
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon roke » 19.12.2011 22:47

Ich würde mal sagen genauso grandios gelöst, wie die Umsetzung der LKW Maut... :roll: :roll: Bin schon gespannt was sie sich irgendwann mal für die PKWs einfallen lassen... :enraged: :enraged: Aber das ist wohl ein anderes Thema... :pssst:

Für mich ist das Wechselkennzeichen ebenfalls total uninteressant... :roll: Ich sehe keinerlei finanziellen Vorteil und somit ein Griff ins... - naja, ihr wisst schon... :pssst: :enraged:
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon james007 » 20.12.2011 14:18

Wie kann man nur so an einer guten Idee vorbeibeschließen?
Die Idee ist so verändert, daß sie für uns Kraftfahrzeughalter ziemlich unattraktiv ist. :enraged: :enraged: :enraged:
Ade, du gute Idee, Ruhe sanft.
Ich fürchte, daß das Wechselkennzeichen wegen unattraktivität in Deutschland wenig Nutzer findet. :(
Einzig die Versicherer können noch mit satten Rabatten zum Gelingen des Unterfangens beitragen. Viel Hoffnung bleibt da nicht, denn die Gesellschaften müssen ja am Ende des Jahres (zu Recht) Gewinn abliefern. :?
Wie hat der Kaiser g'sagt?: Schau'n mer mal. 8) (schade nur, daß man mit der Brille unserer Politiker leider nicht mehr viel sieht. :pssst: :enraged: )
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon sailor » 20.12.2011 14:28

Hauptsache unsere Politiker haben sich wieder einmal beschäftigt :pssst: :lol:
Irgendwie müssen die üppigen Gehälter auch gerechtfertigt werden- schade :cry:
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Re: Das Wechselkennzeichen ab 2012

Beitragvon mein BATMOBIL » 20.12.2011 19:45

james007 hat geschrieben:Wie kann man nur so an einer guten Idee vorbeibeschließen?
Die Idee ist so verändert, daß sie für uns Kraftfahrzeughalter ziemlich unattraktiv ist. :enraged: :enraged: :enraged:
Ade, du gute Idee, Ruhe sanft.
Ich fürchte, daß das Wechselkennzeichen wegen unattraktivität in Deutschland wenig Nutzer findet. :(
Einzig die Versicherer können noch mit satten Rabatten zum Gelingen des Unterfangens beitragen. Viel Hoffnung bleibt da nicht, denn die Gesellschaften müssen ja am Ende des Jahres (zu Recht) Gewinn abliefern. :?
Wie hat der Kaiser g'sagt?: Schau'n mer mal. 8) (schade nur, daß man mit der Brille unserer Politiker leider nicht mehr viel sieht. :pssst: :enraged: )


Hallo Vorstandsvorsitzender,

ich habe mal für mich grob durchgerechnet das ich ca. 100 - 150 Eur im Jahr sparen kann mit WK.
Wirklich ein Anreiz ist das für mich nicht.
Absolut enttäuschend was dabei rausgekommen ist. Mein Hauptkritikpunkt ist, dass für beide Fahrzeuge die volle Steuer zu entrichten ist.
Nur wenn hier der Hebel angesetzt wird und man 1x für das teurere Fahrzeug bezahlt, kann das WK noch ein Erfolg werden.

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